Das müssen Sie jetzt wissen fürs Shoppen in Deutschland
ZÜRICH. Seit gestern ist Einkaufen in Deutschland wieder möglich. Das müssen Sie beachten.
■ Was haben die deutschen Behörden beschlossen?
Die für die Schweiz bedeutendste Änderung ist die Wiedereinführung der 24-StundenRegel in Baden-Württemberg: Eine quarantäne- und testfreie Einreise für Einkaufstouristen ist wieder möglich. Zu einem Test verpflichtet sind nur Kurzaufenthalter, die aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einreisen. Die Schweiz zählt nicht dazu.
■ Welche Regeln gelten bei der Einreise für Schweizer?
Schweizer können aus touristischen Gründen ohne Einschränkungen einreisen – es braucht auch keine Anmeldung.
■ Welche Geschäfte haben geöffnet?
Zur Eindämmung des Virus gilt die Bundesnotbremse. Sie regelt, ab wann Shutdowns verhängt werden müssen. Gebiete wie Konstanz konnten jüngst lockern: Ab heute sind im Einzelhandel Fachgeschäfte per «Click and Meet» oder «Click and Collect» geöffnet. Läden des täglichen Bedarfs wie Aldi, Lidl oder Müller empfangen ebenfalls Kunden. Restaurants und Terrassen bleiben indes zu.
■ Ist in Läden ein Schnelltest nötig?
Nein. Die Regel läuft heute aus.
■ Brauche ich fürs Shopping eine FFP2-Maske?
In Baden-Württemberg gilt eine «erweiterte Maskenpflicht». Die Zonen werden von der Gemeinde bestimmt, innerhalb dieser muss überall mindestens eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden.
■ Was, wenn ich keine Maske trage?
Dann gibts ein Hausverbot oder eine Busse von bis zu 250 Euro.
■ Wird die 24-Stunden-Regel kontrolliert?
Wer für länger als 24 Stunden einreist, die Quarantäne aber verweigert, muss mit einer maximalen Strafe von 1000 Euro rechnen.