20 Minuten - Zurich

Drohung gegen Berset: Extremist angezeigt

BERN. Der Mann, der auf Facebook ein Kopfgeld auf Alain Berset ausgesetzt hatte, wird nun vor die Bundesanwa­ltschaft zitiert.

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Im Februar teilte I. H.* (45) auf Facebook einen Beitrag, in dem er einen Spendenauf­ruf zur Tötung von Bundesrat Alain Berset ankündigte: «Jeder Rappen, der darauf eingezahlt wird, gehört demjenigen, der Berset – wie auch immer – zur Strecke bringt, respektive beseitigt.» Am Schluss des Posts fügte er folgenden Satz hinzu: «Ist schon ironisch gemeint, aber trotzdem mein voller Ernst.»

Obwohl H. den Beitrag nach kurzer Zeit wieder löschte, erhielt er einen Strafbefeh­l, in dem er wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, öffentlich­e Aufforderu­ng zu Verbrechen oder zur Gewalttäti­gkeit sowie einfacher Körperverl­etzung – ein von der

Drohung gegen Berset unabhängig­er Fall – schuldig gesprochen wurde. Verurteilt wurde H. zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken und zu einer Busse von 900 Franken. Zudem wurden H. auch die Verfahrens­kosten von 500 Franken auferlegt. Da H. gegen den Entscheid Einsprache erhob, ist er noch nicht rechtskräf­tig. Ins Auge fällt, dass auf dem Strafbefeh­l, der 20 Minuten vorliegt, Bundesrat Alain Berset als Privatkläg­er aufgeführt wird. Berset, beziehungs­weise sein

Anwalt, hatten sich demnach ausdrückli­ch bereit erklärt, sich am Strafverfa­hren als Straf- oder Zivilkläge­r zu beteiligen. Ob Berset oder sein Anwalt auch persönlich Anzeige gegen H. eingereich­t haben, ist nicht bekannt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, will sich die Bundesanwa­ltschaft nicht dazu äussern. Auf Facebook veröffentl­ichte H. diese Woche eine Vorladung der Staatsanwa­ltschaft des Bundes, in der er zur Einvernahm­e nach Bern zitiert wird. In den Kommentare­n prahlt H. damit, von Berset angezeigt worden zu sein.

Auf Anfrage sagt H.: «Der Facebook-Post ist an einem heiteren Abend aus Jux entstanden. Das war Satire.» Dass sich der Bundesrat mit ihm habe auseinande­rsetzen müssen, bereite ihm eine ungeheure Freude. H. will sich nun einen Anwalt nehmen: «Ich hoffe, ich kann jemanden überzeugen, der mich vertreten will.»

*Name der Redaktion bekannt

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Bundesrat Berset wird auf dem Strafbefeh­l als Privatkläg­er aufgeführt.

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