Thurgauer Wahlbetrug: «Urteil lächerlich milde»
FRAUENFELD. Der ehemalige Stadtschreiber Ralph Limoncelli wurde gestern vom Bezirksgericht schuldig gesprochen.
Ralph Limoncelli (CVP), Ex-Stadtschreiber von Frauenfeld, wurde gestern vor Bezirksgericht verurteilt: Zwölf Monate bedingt, 3000 Franken Busse – weil er bei den Thurgauer Grossratswahlen unbenutzte Wahlzettel unter die regulären Zettel geschmuggelt habe. Das schadete der GLP, die das Urteil für zu milde hält. Politiker fordern Reformen des Wahlprozederes.
Das Bezirksgericht Frauenfeld eröffnete im Fall des sogenannten Thurgauer Wahldebakels gestern Nachmittag sein Urteil. Der ehemalige Stadtschreiber von Frauenfeld Ralph Limoncelli wird zu zwölf Monaten bedingt und einer Busse von 3000 Franken verurteilt.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es bei den
Grossratswahlen zu qualifizierter Wahlfälschung gekommen ist. Das Gericht habe die Wahlzettel angeschaut und eine erhebliche Anzahl Wahlzettel der SVP gesehen, die nicht gefaltet waren. Üblicherweise würden Wahlzettel gefaltet. Das Gericht könne das beurteilen, sagte der vorsitzende Richter René Hunziker, da er und eine andere Richterin des Dreiergremiums Wahlbüros geleitet hätten.
Limoncelli habe die Möglichkeit gehabt, unbenutzte Wahlzettel für die Manipulation aus dem Büro der Einwohnerkontrolle zu holen und diese den anderen Wahlzetteln zuzufügen. «Er ist als Stadtschreiber Hausherr im Rathaus.»
Das Motiv mit der offenen Rechnung der GLP hält das Gericht für nicht wahrscheinlich. Aber Limoncelli sei für das Wahlbüro und die Auszählung verantwortlich gewesen. Wenn die Auszählung sich als so fehlerhaft erweist, sei das eine Schmach. Das könnte Limoncelli verhindert haben wollen.
Das Strafmass von zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe sei angemessen, zumal der ehemalige Stadtschreiber durch Medienberichte teilweise vorverurteilt worden sei. Zudem wurde eine Verbindungsbusse von 3000 Franken ausgesprochen. Er muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Limoncellis Verteidiger hat Minuten nach der Urteilseröffnung gesagt, dass man das Urteil ans Obergericht weiterziehen werde.