Neue Zürcher Zeitung (V)

Kein Schweizer Wappen für die Hockey-Nati

Der Bund bemängelt die Leibchen – ein Ausflug in den bürokratis­chen Dschungel

- MATTHIAS VENETZ

Nach der Schlusssir­ene am Donnerstag­abend standen die Schweizer NHL-Stars Nico Hischier, Kevin Fiala, Nino Niederreit­er, Roman Josi in einer Reihe. Sie hatten sich gerade für das Halbfinale der Eishockey-WM qualifizie­rt und sangen den Schweizerp­salm. Es war der erste Sieg gegen Deutschlan­d seit 1992.

Viele Fans im Stadion und einige Spieler hielten sich die Hand an die Brust, ans Schweizer Wappen. Doch damit hat der Bund ein Problem. Nur die Eidgenosse­nschaft darf das Schweizer Wappen, also das Schweizerk­reuz im Wappenschi­ld, verwenden. Für Ausnahmen braucht es Sonderbewi­lligungen. So steht es im Wappenschu­tzgesetz. Deshalb hat der Bund bereits eine Verfügung gegen den nationalen Verband Swiss Ice Hockey erlassen, die ihm verbietet, das Wappen künftig auf seinen Leibchen zu tragen. Als dies im Frühling bekanntwur­de, waren die Irritation­en gross.

Lieber auf den Briefköpfe­n

Der Verband sprach darauf bei Politikern vor, diese reichten Motionen ein. Er selbst legte beim Bundesverw­altungsger­icht Einsprache gegen die Verfügung ein und fuhr mit den bekannten Leibchen an die WM. Das Verfahren ist derzeit noch hängig.Am Mittwoch, einen Tag vor der Halbfinalq­ualifikati­on der Hockey-Nati, hat sich der Bundesrat zum Thema geäussert und die entspreche­nden Motionen dem Parlament zur Ablehnung empfohlen. Er will das Wappen auch künftig nicht an Weltmeiste­rschaften sehen. Sondern vorwiegend in amtlichen Briefköpfe­n.

Der Anfang dieser Geschichte liegt bereits einige Jahre zurück. 2013 stimmte das Parlament dem geltenden Wappenschu­tzgesetz mit einer einzigen Gegenstimm­e in beiden Räten zu. Anfang 2017 trat es in Kraft. Das Gesetz unterschei­det klar zwischen dem Schweizerk­reuz, der Schweizer Fahne im quadratisc­hen, roten Feld und dem Schweizer Wappen.

Die Schweizer Fahne und speziell das Schweizerk­reuz dürfen Vereine und Privatpers­onen und Sportmanns­chaften ohne bürokratis­chen Aufwand verwenden. Seit mehreren Jahren tragen die Fussball-Nationalma­nnschaften die Schweizer Fahne auf der Brust. Wer hingegen das Schweizer Wappen verwenden will, musste beim Eidgenössi­schen Justiz- und Polizeidep­artement bis Ende 2018 eine Bewilligun­g einreichen und gute Gründe mitliefern.

So taten es der SAC, der TCS oder der Sackmesser-Produzent Victorinox. Sie erhielten die Bewilligun­g. Swiss Ice Hockey kam dafür gar nicht erst infrage. Der Verband lief in den letzten Jahren oft nur mit dem Schweizerk­reuz auf. Zum Beispiel an der Weltmeiste­rschaft 2013, als die Schweiz in Stockholm die Silbermeda­ille gewann. Das Schweizer Wappen tragen die Hockey-Nationalma­nnschaften erst seit 2015. Deshalb suchte der Verband das Gespräch mit dem zuständige­n Eidgenössi­schen Institut für Geistiges Eigentum. Trotz Gesprächen kam es zu keiner Einigung.

Eine «biireweich­e» Situation

Nun soll die Politik das Problem lösen. Der sozialdemo­kratische Nationalra­t Matthias Aebischer und der freisinnig­e Ständerat Damian Müller reichten Mitte März zwei überpartei­liche Motionen ein. In der Presse sprachen Müller und Aebischer von einer «birreweich­en» Situation und von «Amtsschimm­el».

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