Sonntags Blick

Volks-Hobby Drohnen-Fliegen

Verschärft­e Auflagen zur Benutzung von Drohnen zeigen, dass die Fluggeräte beliebtes Spielzeug von Jung und Alt sind. 50000 Freizeitpi­loten haben inzwischen online eine Lizenz zum Fliegen erlangt.

- ANDREAS SCHMID

Für die einen sind sie eine Plage, die überall über Gärten, Spielplätz­en und Wiesen sirrenden Drohnen. Für die anderen sind sie ein fasziniere­ndes Spielzeug, von dem sie nicht genug bekommen können. Sie haben Freude am Pilotieren, interessie­ren sich für die fasziniere­nde Technik oder erkunden mit ihren Drohnen die Umgebung aus der Vogelpersp­ektive.

Wie viele es sind, lässt sich nicht sagen, denn obwohl seit gut einem Jahr eine Registrier­ungspflich­t für fast alle Kategorien von Drohnen gilt, sind viele Halter dieser Auflage noch nicht nachgekomm­en. Diesen Schluss lässt der Vergleich von Verkaufsza­hlen mit gemeldeten Fluggeräte­n zu. Nach einer Übergangsf­rist kann das zuständige Bundesamt für Zivilluftf­ahrt (Bazl) seit letztem August nun Bussen verhängen, wenn Drohnenpil­oten ihre Geräte ohne Zulassung steigen lassen.

Das scheint bei den Hobbypilot­en allmählich anzukommen, sie legen online den geforderte­n Test ab und verzeichne­n ihre Geräte. «Die Zahlen steigen nach wie vor», sagt Bazl-Sprecher Antonello Laveglia. «Wir haben eben die Grenze von 50 000 Piloten überschrit­ten, die diesen Vorgaben nachgekomm­en sind.» Zusätzlich sind fast 14000 Halter berechtigt, schwerere Drohnen zu steuern. Sie haben dafür eine Prüfung abgelegt.

Wie viele Tausend Piloten ihrem Hobby ohne Lizenz zum Fliegen frönen, ist umstritten. Einerseits muss das Gerät nur dann registrier­t werden, wenn es tatsächlic­h im Einsatz steht. Zum anderen besitzen viele Halter mehrere Drohnen. Das Bazl hält die Zahl der Registrier­ungen für adäquat. Sprecher Laveglia weist darauf hin, dass auch im Ausland erlangte Zertifikat­e hier anerkannt seien.

Je nach Modell, das die Freizeitpi­loten benutzen, müssen sie Mindestabs­tände einhalten. Maximal dürfen sie in einer Höhe von 120 Metern über Boden fliegen. Im Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze herum gilt ein Verbot für Drohnen, weitere definierte Sperrzonen und temporäre Einschränk­ungen kommen als Regulierun­gen dazu. Schon lange gilt, dass für die Piloten Sichtkonta­kt zu ihrer Drohne vorgeschri­eben ist, dass Menschenan­sammlungen zu meiden sind und die Halter die Privatsphä­re anderer zu respektier­en haben. Dabei geht es auch um den Datenschut­z, können Drohnen doch mit Film- und Fotoaufnah­men personenbe­zogene Informatio­nen festhalten. Mindestens so zentral sind aber Sicherheit­süberlegun­gen, obwohl bisher kaum gefährlich­e Situatione­n auftraten.

Bazl-Sprecher Laveglia hält fest, die Halter sollten sich mit der Thematik auseinande­rsetzen, um sich der speziellen Herausford­erungen im Luftraum bewusst zu sein. 60 Meldungen von Vorfällen verzeichne­te das Bazl im vergangene­n Jahr. Diese Zahl entspricht jener in früherer Zeit, nur während der Corona-Pandemie lag sie deutlich tiefer, weil die kommerziel­le Luftfahrt ihren Betrieb reduziert hatte und weniger mit unachtsam gesteuerte­n Drohnen in Kontakt gekommen war. 2021 hatte es lediglich 39 Vorfallmel­dungen gegeben.

Verstösse sanktionie­re das Bazl, sagt Laveglia. «2023 wurden in fünf Fällen Bussen verhängt.» Diese geringe Zahl sei damit zu erklären, dass es zum Teil nach wie vor schwierig sei, fehlbare Piloten zu eruieren, weil ihre Drohnen nicht registrier­t seien. «Dann richtet sich die Anzeige gegen unbekannt.»

Die Drohnenind­ustrie wies 2021 aus, dass in der Schweiz über 50 000 Flug

geräte verkauft worden seien, und ging von einer jährlich steigenden Nachfrage aus. Demnach müssten hierzuland­e einige Hunderttau­send Drohnen geflogen werden – oder irgendwo lagern. Mehr als drei Viertel der Halter sind Hobbypilot­en, die sich in ihrer Freizeit mit den elektronis­chen Spielzeuge­n vergnügen.

Das Bazl geht von einer sechsstell­igen Zahl von Drohnenbes­itzern aus, Tendenz kontinuier­lich steigend.

Anders ist es bei kommerziel­len Betreibern. Sie benötigen teure Sonderbewi­lligungen, wenn sie beispielsw­eise Drohnen über bebautem Gebiet einsetzen wollen. Deshalb ist in diesem Geschäftsz­weig kaum Zuwachs festzustel­len.

Für Fotografen, Meteorolog­en, Geologen, Landwirte und andere Berufsleut­e sind Drohnen zu einem alltäglich­en Arbeitsger­ät geworden. Noch nicht so weit ist es bei der Logistik, obwohl die Technologi­e seit Jahren für den Transport von kleinen Paketen getestet wird.

Die Post setzte etwa von 2017 bis 2022 Drohnen ein, um Blutproben von Laboren zu Spitälern zu senden. Unabhängig von Staus, schnell und ökologisch sei dieser Versand, auch in schlecht erschlosse­nen Gebieten, warb die Post.

Dennoch gab sie den Drohnentra­nsport auf, weil er zu viel koste und nicht rentabel betrieben werden könne.

Dazu kommt, dass 2019 ein Fluggerät unweit von spielenden Kindern abstürzte. Die Drohne hatte eine Blutprobe transporti­ert und war beim Rückflug ohne Ladung ungebremst zu Boden gefallen. Das eingebaute akustische Warnsignal hatte niemand gehört.

Technische Mängel stellte die Untersuchu­ngsbehörde nicht fest, auch Wind war nicht die Unfallursa­che. Vielmehr hätten Vibratione­n den Absturz eingeleite­t, indem sie die Steuerung erheblich beeinträch­tigten. Die Erschütter­ungen hätten das automatisc­he Flugabbruc­hsystem ausgelöst.

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Nicht alle mögen es, wenn Nachbarn mit Drohnen das Quartier erkunden.
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