Bombe bauen, weil das Fest langweilig war
Brandsatz gegen Flüchtlingshaus war laut Täter „bsoffene“Geschichte ohne Absicht
Feldkirch – 26. Jänner 2013.Ein Geburtstagsfest im Bergdorf Batschuns. Thomas H. und Simon R. zechen. Weil das Fest nicht mehr „so gut“war, wollte H. dem R., den er von der Blasmusik kannte, zeigen, wie man eine Bombe baut.
Das Ergebnis erschütterte tags darauf die Vorarlberger Öffentlichkeit: Ein sogenannter Molotowcocktail wurde an die Holzfassade des Batschunser Flüchtlingshauses geworfen. „Was haben Sie sich dabei gedacht?“, diese Frage beschäftigte den Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch am Dienstag. Dem 25-jährigen Maurer und dem 22-jährigen Arbeiter wird versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Die Verteidiger plädieren auf Sachbeschädigung. Die Absicht, eine Feuerbrunst auszulösen, habe gefehlt.
Richter Martin Mitteregger versucht herauszufinden, was den beiden, die ja extra hinunter ins Tal zu einer Tankstelle gefahren waren, um eine leere Weinflasche mit Benzin zu füllen, bei der Tat durch den Kopf ging. H., nach eigenen Angaben „rotzbsoffa“kann sich an nichts erinnern. Außer, dass er keinen großen Schaden anrichten wollte. R. wollte den Kollegen noch mit einem „das kannst du doch nicht machen“zurückhalten. Warum? „Es hätte ja was Gröberes passieren können. Tote, Verletzte, ein größeres Feuer, eine Explosion vielleicht.“
H., bei der örtlichen Blasmusik wegen Tragens eines Blood & Honour-Shirts verwarnt, will keine ausländerfeindlichen Motive gehabt haben. Rechtsextremes Gedankengut, „die Musik und so“, das sei längst vorbei. Warum er eine Bombe bauen wollte? Weiß er nicht mehr. Woher er wisse, wie man einen Brandsatz baue, fragt der Richter. Das habe er beim Militär gelernt, beim Thema Häuserkampf, „die im Kosovo waren, haben uns das erklärt“.
Sachverständige werden gehört. Die Chemikerin hat Spuren eines „Brandunterstützer“gefunden. Der Brandsachverständige relativiert: Der Brandschutz war gut, der Brandsatz schlecht. Das Feuer erlosch von selbst. Flüchten hätten im Ernstfall auch alle können. Ein Augenzeuge, Herr A., der zur Tatzeit mit 22 anderen Menschen im Haus gewohnt hatte, kann nicht befragt werden. „Er ist wieder in Pakistan“, sagt der Richter.
Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. (jub)