Karas für Klage gegen Italien
Fremdengesetz Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Nach der Flüchtlingskatastrophe vor Lampedusa sorgten Berichte für Aufregung, wonach eine aus dem Jahr 2002 stammende italienische Regelung jenen Leuten mit Strafe droht, die in Seenot geratenen Flüchtlingen helfen. Das sogenannte Fini-Bossi-Gesetz der Regierung Berlusconi sollte möglichst hohen Druck gegen die Einwanderungswilligen aus Nordafrika erzeugen. Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Othmar Karas, hält diese Regelung für völlig unvereinbar mit den Grundsätzen in der EU gemäß der Grundrechtscharta, aber auch für einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Und er spricht sich für eine Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aus.
Er habe sich an höchster Stelle erkundigt und erfahren, dass eine solche Klage sehr wohl möglich sei, sagte Karas dem Standard am Mittwoch in Straßburg, entgegen den Behauptungen, dass es sich um eine rein nationale Angelegenheit Italiens handle, für die die Union nicht zuständig sei. Karas: „Klagen kann aber nur ein Betroffener oder auch eine NGO, die für Flüchtlinge arbeitet, wenn jemand im Stich gelassen worden ist.“Er wäre „sehr dafür“, wenn eine solche Klage über den Weg des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg eingebracht werde, damit dieses italienische Gesetz geprüft werde.
Daneben gäbe es auch noch einen zweiten Weg: „Es könnte auch die EU-Kommission tätig werden. Damit die Union mit dem EU-Vertrag von Lissabon Rechtspersönlichkeit erlangt hat und Mitglied der EMRK ist, kann die Kommission das machen“, sagt der VP-Abgeordnete. Er sei überzeugt davon, dass dieses Gesetz von beiden Höchstgerichten, dem in Straßburg und vom EuGH in Luxemburg, kassiert werden würde. Und das könnte wohl einen Präzedenzfall schaffen.
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