Der Standard

Fall Oliver: 7200 Strafe für Vater

Berufung für beide Eltern erfolglos

-

Graz – Im Fall des von seinem Vater gegen den Willen der Mutter nach Dänemark gebrachten sechsjähri­gen Oliver, blitzten am Mittwoch beide Kindeselte­rn mit ihren Berufungen vor dem Oberlandes­gericht ab. Der Vater hatte gegen den Schuldspru­ch vom Juni – ein Jahr bedingte Haft wegen schwerer Nötigung und Kindesentz­iehung – Berufung eingebrach­t. Die Mutter hatte berufen, weil ihr statt der geforderte­n 183.000 Euro nur 1000 Euro Schmerzens­geld zugesproch­en worden waren.

In dem Fall bestehen – der Standard berichtete – in Dänemark, wo die Eltern, ein Däne und eine Grazerin, bis zu ihrer Trennung gemeinsam lebten, und in Österreich verschiede­ne Rechtsmein­ungen. Die Eltern, die beide nicht zur Berufungsv­erhandlung erschienen, haben jeweils in der eigenen Heimat das alleinige Sorgerecht.

Die Anwältin der Mutter gab an, dass ihre Mandantin ihren Sohn in den letzten 18 Monaten nie sehen konnte und im Sommer vom Vater „weggejagt wurde“, als sie versuchte, den Buben zu besuchen. Der Anwalt des Vaters widersprac­h dem: Sein Mandant habe ein Besuchsrec­ht regeln lassen wollen, was die Mutter aber ablehnte, weil sie damit den Rechtsstat­us in Dänemark anerkannt hätte. Zudem sei die Kindesentf­ührung „eine Art Rückholung“gewesen, da die Mutter zuvor Dänemark gegen den Willen des Vaters mit dem gemeinsame­n Kind verlassen hatte.

Einen Teil der Geldforder­ungen der Mutter argumentie­rt diese damit, dass sie seit der Kindesentf­ührung arbeitsunf­ähig sei. Das ließ der Richter nicht gelten, da die Frau auch davor nicht gearbeitet hatte. Auch die Staatsanwa­ltschaft war mit dem Urteil vom Juni nicht zufrieden und forderte eine höhere Strafe für den Vater. Dem kam man teilweise entgegen. Die bedingte Haft des Vaters wurde zwar auf sechs Monate herabgeset­zt, er muss nun aber 7200 Euro Strafe zahlen. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich. (cms)

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria