Muffen und Rohre vor Gericht
Freisprüche nach achteinhalb Jahren Patentstreit
Wien – Es geht um Plastikrohre. Seit achteinhalb Jahren. Genauer, um ein Patent für ein Herstellungsdetail, das für „Formstabilität“und „Maßhaltigkeit“des Baumaterials sorgen soll. Das sind noch die verständlicheren Ausdrücke, mit denen sich Richter Peter Liebetreu auseinandersetzen muss. Den Großteil der Verhandlung ist ihm aber anzumerken, dass die Debatten zwischen Experten für Kunststoffverarbeitung nicht sein Spezialgebiet sind.
Begonnen hat die Geschichte im Jahr 1992. Damals meldete Helfried S. seine Erfindung an, die, vereinfacht ausgedrückt, dafür sorgen soll, dass Rohre ihre Form behalten. Aus der Sicht von S. haben das andere Hersteller kopiert, eine Tochterfirma des Wienerberger-Konzerns hat er in Form von drei Verantwortlichen vor das Gericht gebracht.
Im Jahr 2005 gab es in dem Unternehmen eine Hausdurchsuchung, der Gerichtsakt stammt von 2008. Seit damals wird zur Verzweiflung Liebetreus über „Wandstärkenkonstanz beim Aufmuffen“, „Untermaßpressung“oder „D2-Wert“gestritten.
Der Streit dreht sich dabei auch um eine Formel, die ein Sachverständiger in einer Expertise angewandt hat. Die sei falsch, argumentieren die Privatankläger. Ein weiterer Gutachter musste das überprüfen – und kommt zum Schluss, dass die Formel zulässig ist und das Patent zu unbestimmt ist, um daraus Rechte ableiten zu können.
Liebetreu fällt daher einen nicht rechtskräftigen Freispruch. Das Patent ist in Österreich übrigens 2012 ausgelaufen.