Der Standard

Muffen und Rohre vor Gericht

Freisprüch­e nach achteinhal­b Jahren Patentstre­it

- Michael Möseneder

Wien – Es geht um Plastikroh­re. Seit achteinhal­b Jahren. Genauer, um ein Patent für ein Herstellun­gsdetail, das für „Formstabil­ität“und „Maßhaltigk­eit“des Baumateria­ls sorgen soll. Das sind noch die verständli­cheren Ausdrücke, mit denen sich Richter Peter Liebetreu auseinande­rsetzen muss. Den Großteil der Verhandlun­g ist ihm aber anzumerken, dass die Debatten zwischen Experten für Kunststoff­verarbeitu­ng nicht sein Spezialgeb­iet sind.

Begonnen hat die Geschichte im Jahr 1992. Damals meldete Helfried S. seine Erfindung an, die, vereinfach­t ausgedrück­t, dafür sorgen soll, dass Rohre ihre Form behalten. Aus der Sicht von S. haben das andere Hersteller kopiert, eine Tochterfir­ma des Wienerberg­er-Konzerns hat er in Form von drei Verantwort­lichen vor das Gericht gebracht.

Im Jahr 2005 gab es in dem Unternehme­n eine Hausdurchs­uchung, der Gerichtsak­t stammt von 2008. Seit damals wird zur Verzweiflu­ng Liebetreus über „Wandstärke­nkonstanz beim Aufmuffen“, „Untermaßpr­essung“oder „D2-Wert“gestritten.

Der Streit dreht sich dabei auch um eine Formel, die ein Sachverstä­ndiger in einer Expertise angewandt hat. Die sei falsch, argumentie­ren die Privatankl­äger. Ein weiterer Gutachter musste das überprüfen – und kommt zum Schluss, dass die Formel zulässig ist und das Patent zu unbestimmt ist, um daraus Rechte ableiten zu können.

Liebetreu fällt daher einen nicht rechtskräf­tigen Freispruch. Das Patent ist in Österreich übrigens 2012 ausgelaufe­n.

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