Campierverbot nicht rechtens
Sinti und Roma dürfen wieder auf Welser Messegelände
Wels – Das umstrittene Campierverbot für Sinti und Roma auf dem Welser Messegelände sei nicht gesetzmäßig zu Stande gekommen. Und somit können ihre Wohnwagengespanne genauso wie jene von fahrenden Händlern auch dort jederzeit wieder Halt machen, teilte Bürgermeister Peter Koits (SP) am Mittwoch mit.
Mit den Stimmen von FP und VP hatte der Gemeinderat eine ortspolizeiliche Verordnung über das Campierverbot nur für Sinti und Roma Ende vorigen Jahres verabschiedet. Dieses Verbot hatte Koits zur rechtlichen Überprüfung an das Land (als Aufsichtsbehörde) geschickt. Die Juristen in der Direktion für Kommunales fanden gleich drei Gründe für die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses.
Aus Sicht des Landes handle es sich um eine „unzulässige Vorratsverordnung“, denn ein Anlass für das Verbot sei nicht erkennbar. Die von VP und FP angeführten Missstände, wie Lärmbelästigung und Verschmutzung des Messegeländes, „liegen nicht vor“. Zudem sei die Gebietsabgrenzung für das Campierverbot „nicht ausreichend konkretisiert“, zitierte Koits aus dem Schreiben. Und die Ausnahmeregel, dass auf dem Messegelände sehr wohl Mitarbeiter von Jahrmärkten, Messen und Zirkussen ihre Zelte aufschlagen dürfen, stelle „eine nicht zulässige Ungleichbehandlung“gegenüber Sinti und Roma dar.
Bereits heute, Donnerstag, wird der Bürgermeister die Fraktionsobmänner zu einem Gespräch bitten. Die Stadt Wels hat eine Frist von zwölf Wochen, um Stellung zu dem Prüfergebnis zu beziehen. Koits hat zudem angekündigt, beim Land Oberösterreich um Unterstützung anzusuchen, denn „man kann Städte und Gemeinden bei der Lösung dieses Problems nicht alleine lassen“.