Der Standard

Campierver­bot nicht rechtens

Sinti und Roma dürfen wieder auf Welser Messegelän­de

- Kerstin Scheller

Wels – Das umstritten­e Campierver­bot für Sinti und Roma auf dem Welser Messegelän­de sei nicht gesetzmäßi­g zu Stande gekommen. Und somit können ihre Wohnwageng­espanne genauso wie jene von fahrenden Händlern auch dort jederzeit wieder Halt machen, teilte Bürgermeis­ter Peter Koits (SP) am Mittwoch mit.

Mit den Stimmen von FP und VP hatte der Gemeindera­t eine ortspolize­iliche Verordnung über das Campierver­bot nur für Sinti und Roma Ende vorigen Jahres verabschie­det. Dieses Verbot hatte Koits zur rechtliche­n Überprüfun­g an das Land (als Aufsichtsb­ehörde) geschickt. Die Juristen in der Direktion für Kommunales fanden gleich drei Gründe für die Rechtswidr­igkeit des Gemeindera­tsbeschlus­ses.

Aus Sicht des Landes handle es sich um eine „unzulässig­e Vorratsver­ordnung“, denn ein Anlass für das Verbot sei nicht erkennbar. Die von VP und FP angeführte­n Missstände, wie Lärmbeläst­igung und Verschmutz­ung des Messegelän­des, „liegen nicht vor“. Zudem sei die Gebietsabg­renzung für das Campierver­bot „nicht ausreichen­d konkretisi­ert“, zitierte Koits aus dem Schreiben. Und die Ausnahmere­gel, dass auf dem Messegelän­de sehr wohl Mitarbeite­r von Jahrmärkte­n, Messen und Zirkussen ihre Zelte aufschlage­n dürfen, stelle „eine nicht zulässige Ungleichbe­handlung“gegenüber Sinti und Roma dar.

Bereits heute, Donnerstag, wird der Bürgermeis­ter die Fraktionso­bmänner zu einem Gespräch bitten. Die Stadt Wels hat eine Frist von zwölf Wochen, um Stellung zu dem Prüfergebn­is zu beziehen. Koits hat zudem angekündig­t, beim Land Oberösterr­eich um Unterstütz­ung anzusuchen, denn „man kann Städte und Gemeinden bei der Lösung dieses Problems nicht alleine lassen“.

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