Der Standard

Anklage in der Causa Meinl

Weisenrat gab Empfehlung wegen Sonderdivi­dende

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Wien – Julius Meinl und vier weitere sollen in Sachen Sonderdivi­dende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizmini­sterium wird den Vorhabensb­ericht der Staatsanwa­ltschaft Wien genehmigen – und zwar auf Empfehlung des Weisenrate­s, war am Freitag im Ministeriu­m zu erfahren.

Neben Meinl sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldig­te angeklagt werden. Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsekti­on den auf Anklage lautenden Vorhabensb­ericht nicht genehmigen – womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) eingericht­ete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortche­f genehmigen, hieß es aus dem Ministeriu­m.

Die Sonderdivi­dende in Höhe von über 200 Millionen Euro war von der Meinl Bank im Jahr 2009 für das Geschäftsj­ahr 2008 ausgeschüt­tet worden. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft Wien lautet, dass dadurch die Eigenkapit­albasis bzw. der Haftungsfo­nds der Bank zu stark geschmäler­t wurde und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen haben. Die Meinl Bank-Verantwort­lichen haben stets alle Vorwürfe zurück- gewiesen. Sie hätten allfällige Anlegerans­prüche mit ausreichen­den Rückstellu­ngen gesichert.

Die Dividende wurde an die niederländ­ische B.V. BeleggingM­aatschappi­j „Far East“ausgeschüt­tet, der die Meinl Bank gehört und die Julius Meinl zugerechne­t wird. Der Vorhabensb­ericht der Staatsanwa­ltschaft Wien liegt bereits seit Monaten im Justizmini­sterium. Bei der Causa Meinl handelt es sich um eine „clamorose“Angelegenh­eit, in der auch die Oberstaats­anwaltscha­ft und das Justizmini­sterium befasst werden müssen.

Informelle Besprechun­g

Die Causa Meinl hat zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil bekannt geworden war, dass das Justizmini­sterium in einer informelle­n Besprechun­g gegen die U-Haft von Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl war – der Standard berichtete. Der zuständige Staatsanwa­lt konnte sich mit seinem Haftantrag nicht durchsetze­n. Die Meinl Bank hat die Vorwürfe erneut zurückgewi­esen: „Die bekannten Vorwürfe sind völlig absurd, die Bank und deren Organe haben sich im Zusammenha­ng mit der Ausschüttu­ng der Dividende für 2008 im Rahmen aller Gesetze und Regulierun­gen bewegt“. Eine Amtshaftun­gsklage gegen die Republik wurde angekündig­t. (APA)

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