Anklage in der Causa Meinl
Weisenrat gab Empfehlung wegen Sonderdividende
Wien – Julius Meinl und vier weitere sollen in Sachen Sonderdividende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen – und zwar auf Empfehlung des Weisenrates, war am Freitag im Ministerium zu erfahren.
Neben Meinl sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldigte angeklagt werden. Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsektion den auf Anklage lautenden Vorhabensbericht nicht genehmigen – womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingerichtete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortchef genehmigen, hieß es aus dem Ministerium.
Die Sonderdividende in Höhe von über 200 Millionen Euro war von der Meinl Bank im Jahr 2009 für das Geschäftsjahr 2008 ausgeschüttet worden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien lautet, dass dadurch die Eigenkapitalbasis bzw. der Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert wurde und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen haben. Die Meinl Bank-Verantwortlichen haben stets alle Vorwürfe zurück- gewiesen. Sie hätten allfällige Anlegeransprüche mit ausreichenden Rückstellungen gesichert.
Die Dividende wurde an die niederländische B.V. BeleggingMaatschappij „Far East“ausgeschüttet, der die Meinl Bank gehört und die Julius Meinl zugerechnet wird. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien liegt bereits seit Monaten im Justizministerium. Bei der Causa Meinl handelt es sich um eine „clamorose“Angelegenheit, in der auch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium befasst werden müssen.
Informelle Besprechung
Die Causa Meinl hat zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil bekannt geworden war, dass das Justizministerium in einer informellen Besprechung gegen die U-Haft von Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl war – der Standard berichtete. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich mit seinem Haftantrag nicht durchsetzen. Die Meinl Bank hat die Vorwürfe erneut zurückgewiesen: „Die bekannten Vorwürfe sind völlig absurd, die Bank und deren Organe haben sich im Zusammenhang mit der Ausschüttung der Dividende für 2008 im Rahmen aller Gesetze und Regulierungen bewegt“. Eine Amtshaftungsklage gegen die Republik wurde angekündigt. (APA)