Volksbanken bekommen zwei Gouvernanten aus eigenem Sektor
Das Ende der ÖVAG hat begonnen, ihre Spaltung ist beschlossen. Der neue Verbund zwingt die Volksbanken in ein enges Korsett – das Sagen haben Spitzeninstitut und Haftungsgesellschaft.
Wien – Die Volksbanken kommen ihrem Ziel, den Sektor umzubauen, näher. Am Donnerstag hat die Hauptversammlung der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG), die Spaltung beschlossen. Aus der ÖVAG soll am 4. Juli eine Abbaugesellschaft werden, ihre Spitzeninstitutsfunktionen gehen auf die Volksbank (VB) Wien Baden über. Zudem haben die Aktionäre (43 Prozent Republik, 52 Prozent regionale Volksbanken, DZ Bank Gruppe und Raiffeisen Zentralbank) einen Kapitalschnitt beschlossen: von 577 auf 19 Mio. Euro. Der Steuerzahler zahlt also wieder mit.
Zudem werden die 51 Volksbanken auf maximal neun zusammenfusioniert und rücken per neuem Verbundvertrag noch enger zusammen. Soll heißen: Die VB Wien Baden (heißt nun „Zentralorganisation“) hat vor allem weitgehende Weisungsrechte gegenüber ihren „zugeordneten“ Volksbanken. Laut Verbundvertrag betrifft die Weisungskompetenz etwa die „administrative, technische und finanzielle Beaufsichtigung“der Volksbanken, ebenso wie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Bei der (Wieder-)Bestellung von Vorständen hat die Zentralorganisation (ZO) ein Widerspruchsrecht gegen „ungeeignete“Geschäftsführer und auch bei „Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken“der Verbundmitglieder hat die ZO das Sagen.
Strenge Sanktionen
Verstößt ein Verbundmitglied gegen Weisungen, hat das Spitzeninstitut allerlei Sanktionsmittel an der Hand. Es kann, beispielsweise, einen Vertreter in die Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der Bank entsenden, Geldstrafen bis zu zwei Promille der Bilanzsumme kassieren – und den Ausschluss aus dem Verbund verordnen.
Die regionalen Volksban- ken ihrerseits verpflichten sich de facto, mindestens zehn Jahre im Verbund zu bleiben. Davor ist der Austritt „in größtmöglichem Umfang“ausgeschlossen, heißt es im Verbundvertrag. In allen anderen Ausnahmefällen beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre.
Die Kosten, die all das verursacht, tragen die Sektorinstitute anteilig – und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 2015. Was zum Beispiel in der Notenbank (OeNB) dazu führen wird, dass es die dortigen beiden kleinen Volksbanken nicht mehr lang geben wird. Die zwei OeNB-Sparvereine sind ja, wie berichtet, als Genossenschaften konstruiert. Sie treten dem neuen Verbund zwar noch bei, werden sich danach aber auflösen.
Wie die Verbundkosten, die von Personal- über Finanzmarktaufsichts- bis hin zu Reisekosten und Sonderfinanzierungen reichen, genau aufgeteilt werden, dafür gibt es einen eigenen Vertrag. Der Aufteilungsschlüssel orientiert sich demgemäß an der durchschnittlichen Bilanzsumme des jeweiligen Vorjahres.
Über die Personalausstattung (und die damit zwangsläufig verbundenen Kosten) des neuen Spitzeninstituts hat es in den vergangenen Monaten bereits heftige Auseinandersetzungen im Sektor gegeben. Einige Hundert Mitarbeiter wandern von der ÖVAG ins neue Spitzeninstitut, was einzelne Volksbanken heftig kritisieren. Die ÖVAG glaube, die VB Baden Wien übernehmen zu können, wurde gemurrt. Allerdings sind viele der Arbeitsverträge der Betroffenen quasi befristet, geht doch der Personalabbau weiter.
Haftung und Gehorsam
Neben der neuen Zentralorganisation wird in der neuen Volksbankenlandschaft die Haftungsgesellschaft eine ganz zentrale Rolle spielen. Sie muss alles unternehmen, damit die mit der EU vereinbarten neuen Strukturen zustande kommen.
Laut „Zusammenarbeitsvertrag“mit den Volksbanken muss die Haftungsgesellschaft auch all jene Beschlüsse fassen, die dazu dienen „höchstmöglichen Synergien zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu heben“. Und: Auch die Haftungsgesellschaft hat weitgehende Durchgriffsrechte in die Primärbanken.
Viel Zeit bleibt nicht: Bis spätestens Ende 2017 muss der Sektor neu aufgestellt sein.