Der Standard

Selbst die Bank darf das Bankgeheim­nis nicht mehr schützen

Juristen und Steuerexpe­rten fordern Nachbesser­ungen bei Regeln zu Kontoöffnu­ng – Sektion 8 attackiert Grüne

- András Szigetvari Wall Street Journal

Wien – Der Streit um die Abschaffun­g des Bankgeheim­nisses führt nicht nur in der ÖVP zu Streiterei­en. Grabenkämp­fe spielen sich auch links der Mitte ab. So veröffentl­ichte die kritische SPÖSplitte­rgruppe Sektion 8 am Freitag auf ihrer Facebook-Seite ein an die Grünen gerichtete­s Protestsch­reiben. „Wir sind die letzten, denen man Antipathie gegenüber den Grünen nachsagen kann“, schreiben die Sozialdemo­kraten, „doch was ihr beim Bankgeheim­nis aufführt, ist nicht mehr zu fassen“.

Die Sektion 8 kritisiert, dass die Grünen in den vergangene­n Jahren massiv für die Abschaffun­g des Bankgeheim­nisses eintraten. Jetzt aber, da die Regierung die Initiative ergreift, würde die Partei „kneifen“und lauter datenschut­zrechtlich­e Bedenken anbringen. SPÖ und ÖVP wollen umsetzen, was in den meisten EUStaaten schon Realität sei, „der Kampf gegen Überwachun­g findet woanders statt“, schreibt die Sektion 8.

Doch auch Lob gab es Freitag aus unerwartet­er Richtung: Die NGO Attac, die sonst selten ein gutes Haar an der Koalition lässt, bezeichnet­e den Gesetzesen­twurf zur Abschaffun­g des Bankgeheim­nisses als einen „Durchbruch im Kampf gegen Steuerbetr­ug“.

Attac machte nebenbei auf einen weiteren spannenden Punkt aufmerksam: Die Regierung will ein zentrales Bankkonten­register für alle Bürger und Firmen einrichten. Mit dem Register wird nur einsehbar, wer wo über ein Konto verfügt. Konkrete Transaktio­nen bleiben verborgen.

Dennoch fordern Datenschüt­zer, dass klar geregelt werden muss, wer auf die Datenbank zugreifen kann. Bei Attac heißt es dagegen, dass das Register den Datenschut­z verbessern werde. Bisher musste die Finanz, wenn sie herausfind­en wollte, ob ein Verdächtig­er ein Konto besitzt bei hunderten Banken anfragen. Bankbeamte im ganzen Land wussten Bescheid, wenn jemand in Österreich ins Visier der Finanz geriet. Diese problemati­sche Praxis werde ein Ende finden.

Am hitzigsten diskutiert wird aber weiterhin über die Frage, ob künftig ein Richterent­scheid nötig sein soll, um in ein Konto hineinzuse­hen. Laut Gesetzesvo­rlage der Regierung soll die Finanz künftig schon bei „Bedenken“gegen die Richtigkei­t einer Steuererkl­ärung in ein Konto blicken dürfen.

Lauter Mythen

Dabei hat ein STANDARD- Artikel in der vergangene­n Woche über vier Mythen des Bankgeheim­nisses zu vielen Rückmeldun­gen geführt. Im Bericht wurde beschriebe­n, dass schon laut aktueller Rechtslage in vielen Fällen kein Richterbes­chluss nötig ist, um in ein Konto Einsicht zu nehmen. Das gilt in Finanzstra­fverfahren, wenn der hinterzoge­ne Betrag unter 100.000 Euro liegt. Der Wunsch der Opposition, immer einen Richter beizuziehe­n, wäre also eine Verschärfu­ng des Status quo.

Der Grünen-Abgeordnet­e Bruno Rossmann wendet ein, dass derzeit aber zumindest den Banken ein Beschwerde­recht gegen diese Kontoöffnu­ng zukommt. Diese Beschwerde der Bank im Finanzstra­fverfahren muss dann vom Gericht geprüft werden. Im Zuge der Steuerrefo­rm soll dieses Beschwerde­recht fallen. Rossmann stößt sich daran wegen der Aufweichun­g des Rechtschut­zes.

Ähnlich kritisch äußert sich der Steuerbera­ter Rainer Brandl. In der Praxis hätten Banken oft Einspruch gegen eine Kontoeinsc­hau erhoben, sagt er. Die Kreditinst­itute haben dabei zumindest mittelbar auch Argumente für ihre Kunden vorgebrach­t, etwa dass eine beantragte Kontoinfo keinen Konnex zum Strafverfa­hren hat.

Einspruch, sagt die Bank

Brandl plädiert deshalb dafür, die Regelungen im Finanzstra­fverfahren zu belassen, wie sie sind. Im regulären Abgabeverf­ahren würde er Präzisieru­ngen vorschlage­n. So gibt es im Abgaberech­t eine Bestimmung, wonach dritte Personen von der Finanz erst befragt werden sollen, wenn der Steuerpfli­chtige nicht kooperiert. Im Finanzmini­sterium spricht man deshalb auch bei Kontoöffnu­ngen von einem abgestufte­n Verfahren. Erst wenn ein Bürger bestimmte Informatio­nen nicht herausgibt, soll man in sein Konto blicken dürfen.

Brandl wendet ebenso wie der Salzburger Uniprofess­or Christoph Urtz ein, dass dieses abgestufte Verfahren relativ einfach abgekürzt werden kann – im Gesetz gibt es nur eine „Soll-Bestimmung“.

Eine andere Kritik sieht Brandl dagegen als wenig stichhalti­g an. So wird derzeit häufig eingewandt, dass künftig im Abgabeverf­ahren der Kontoeinbl­ick leicht möglich wird, während im Strafverfa­hren höhere Hürden bestehen. Das sei widersprüc­hlich, weil damit Bürger unter Generalver­dacht geraten, während wirklich Verdächtig­e Schutz genießen. Doch die kritisiert­e Differenzi­erung sei sinnvoll, sagt Brandl. Denn im Abgabeverf­ahren trifft jeden Bürger eine Kooperatio­nspflicht – er muss mitwirken und Einschau gewähren. Im Strafrecht hingegen hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten. Die frühere des vor sechs Jahren verstorben­en Popstars Michael Jackson soll laut

für 100 Mio. Dollar (91 Mio. Euro) verkauft werden. Das fast elf km2 große Anwesen in Los Olivos im USBundesst­aat Kalifornie­n verfügt über 22 Gebäude, einen Basketball- und Tennisplat­z, ein Kino, zwei Seen und eine eigene Zuganbindu­ng. Jackson hatte das Grundstück 1988 gekauft und nach der Insel aus „Peter Pan“benannt, auf der die „verlorenen Jungs“wohnten. (red)

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