Selbst die Bank darf das Bankgeheimnis nicht mehr schützen
Juristen und Steuerexperten fordern Nachbesserungen bei Regeln zu Kontoöffnung – Sektion 8 attackiert Grüne
Wien – Der Streit um die Abschaffung des Bankgeheimnisses führt nicht nur in der ÖVP zu Streitereien. Grabenkämpfe spielen sich auch links der Mitte ab. So veröffentlichte die kritische SPÖSplittergruppe Sektion 8 am Freitag auf ihrer Facebook-Seite ein an die Grünen gerichtetes Protestschreiben. „Wir sind die letzten, denen man Antipathie gegenüber den Grünen nachsagen kann“, schreiben die Sozialdemokraten, „doch was ihr beim Bankgeheimnis aufführt, ist nicht mehr zu fassen“.
Die Sektion 8 kritisiert, dass die Grünen in den vergangenen Jahren massiv für die Abschaffung des Bankgeheimnisses eintraten. Jetzt aber, da die Regierung die Initiative ergreift, würde die Partei „kneifen“und lauter datenschutzrechtliche Bedenken anbringen. SPÖ und ÖVP wollen umsetzen, was in den meisten EUStaaten schon Realität sei, „der Kampf gegen Überwachung findet woanders statt“, schreibt die Sektion 8.
Doch auch Lob gab es Freitag aus unerwarteter Richtung: Die NGO Attac, die sonst selten ein gutes Haar an der Koalition lässt, bezeichnete den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Bankgeheimnisses als einen „Durchbruch im Kampf gegen Steuerbetrug“.
Attac machte nebenbei auf einen weiteren spannenden Punkt aufmerksam: Die Regierung will ein zentrales Bankkontenregister für alle Bürger und Firmen einrichten. Mit dem Register wird nur einsehbar, wer wo über ein Konto verfügt. Konkrete Transaktionen bleiben verborgen.
Dennoch fordern Datenschützer, dass klar geregelt werden muss, wer auf die Datenbank zugreifen kann. Bei Attac heißt es dagegen, dass das Register den Datenschutz verbessern werde. Bisher musste die Finanz, wenn sie herausfinden wollte, ob ein Verdächtiger ein Konto besitzt bei hunderten Banken anfragen. Bankbeamte im ganzen Land wussten Bescheid, wenn jemand in Österreich ins Visier der Finanz geriet. Diese problematische Praxis werde ein Ende finden.
Am hitzigsten diskutiert wird aber weiterhin über die Frage, ob künftig ein Richterentscheid nötig sein soll, um in ein Konto hineinzusehen. Laut Gesetzesvorlage der Regierung soll die Finanz künftig schon bei „Bedenken“gegen die Richtigkeit einer Steuererklärung in ein Konto blicken dürfen.
Lauter Mythen
Dabei hat ein STANDARD- Artikel in der vergangenen Woche über vier Mythen des Bankgeheimnisses zu vielen Rückmeldungen geführt. Im Bericht wurde beschrieben, dass schon laut aktueller Rechtslage in vielen Fällen kein Richterbeschluss nötig ist, um in ein Konto Einsicht zu nehmen. Das gilt in Finanzstrafverfahren, wenn der hinterzogene Betrag unter 100.000 Euro liegt. Der Wunsch der Opposition, immer einen Richter beizuziehen, wäre also eine Verschärfung des Status quo.
Der Grünen-Abgeordnete Bruno Rossmann wendet ein, dass derzeit aber zumindest den Banken ein Beschwerderecht gegen diese Kontoöffnung zukommt. Diese Beschwerde der Bank im Finanzstrafverfahren muss dann vom Gericht geprüft werden. Im Zuge der Steuerreform soll dieses Beschwerderecht fallen. Rossmann stößt sich daran wegen der Aufweichung des Rechtschutzes.
Ähnlich kritisch äußert sich der Steuerberater Rainer Brandl. In der Praxis hätten Banken oft Einspruch gegen eine Kontoeinschau erhoben, sagt er. Die Kreditinstitute haben dabei zumindest mittelbar auch Argumente für ihre Kunden vorgebracht, etwa dass eine beantragte Kontoinfo keinen Konnex zum Strafverfahren hat.
Einspruch, sagt die Bank
Brandl plädiert deshalb dafür, die Regelungen im Finanzstrafverfahren zu belassen, wie sie sind. Im regulären Abgabeverfahren würde er Präzisierungen vorschlagen. So gibt es im Abgaberecht eine Bestimmung, wonach dritte Personen von der Finanz erst befragt werden sollen, wenn der Steuerpflichtige nicht kooperiert. Im Finanzministerium spricht man deshalb auch bei Kontoöffnungen von einem abgestuften Verfahren. Erst wenn ein Bürger bestimmte Informationen nicht herausgibt, soll man in sein Konto blicken dürfen.
Brandl wendet ebenso wie der Salzburger Uniprofessor Christoph Urtz ein, dass dieses abgestufte Verfahren relativ einfach abgekürzt werden kann – im Gesetz gibt es nur eine „Soll-Bestimmung“.
Eine andere Kritik sieht Brandl dagegen als wenig stichhaltig an. So wird derzeit häufig eingewandt, dass künftig im Abgabeverfahren der Kontoeinblick leicht möglich wird, während im Strafverfahren höhere Hürden bestehen. Das sei widersprüchlich, weil damit Bürger unter Generalverdacht geraten, während wirklich Verdächtige Schutz genießen. Doch die kritisierte Differenzierung sei sinnvoll, sagt Brandl. Denn im Abgabeverfahren trifft jeden Bürger eine Kooperationspflicht – er muss mitwirken und Einschau gewähren. Im Strafrecht hingegen hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten. Die frühere des vor sechs Jahren verstorbenen Popstars Michael Jackson soll laut
für 100 Mio. Dollar (91 Mio. Euro) verkauft werden. Das fast elf km2 große Anwesen in Los Olivos im USBundesstaat Kalifornien verfügt über 22 Gebäude, einen Basketball- und Tennisplatz, ein Kino, zwei Seen und eine eigene Zuganbindung. Jackson hatte das Grundstück 1988 gekauft und nach der Insel aus „Peter Pan“benannt, auf der die „verlorenen Jungs“wohnten. (red)