Der Standard

Wenn der Arbeitgebe­r zum Nehmer wird

Die Steuerrefo­rm wird viele Arbeitnehm­er enttäusche­n: solche mit Nettolohnv­ereinbarun­g. Deren Entlastung kann der Arbeitgebe­r einstreife­n. Bei der Grunderwer­bsteuer wird an Abschlägen getüftelt.

- Andreas Schnauder

Wien – Sie stellen nicht das Gros der Dienstverh­ältnisse dar, aber kommen doch immer wieder vor: Nettolohnv­ereinbarun­gen; sie werden beispielsw­eise in der Hotellerie, im Bau- oder Transportw­esen getroffen. Dem Arbeitnehm­er geht es darum, was er „auf die Hand“erhält, mit Sozialbeit­rägen und Steuern soll sich der Arbeitgebe­r herumschla­gen. Diese Gruppe von Personen könnte – wie schon 2009 – zum großen Verlierer der Steuerrefo­rm werden. Denn die Entlastung streift bei den Nettolohnv­ereinbarun­gen der Arbeitgebe­r ein.

Die Arbeiterka­mmer Tirol hat Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling und Sozialmini­ster Rudolf Hundstorfe­r Anfang April darauf hingewiese­n und gefordert, dass gesetzlich gewährleis­tet wird, dass es auch bei diesen Verträgen zu einer Entlastung der Beschäftig­ten kommt. Allerdings wurde der Appell im Begutachtu­ngsentwurf zur Steuerrefo­rm nicht berücksich­tigt. Otto Farny, Steuerexpe­rte in der Arbeiterka­mmer, bestätigt die Schwierigk­eiten. In der AK-Stellungna­hme zu der Gesetzesin­itiative werde er das Tiroler Ansinnen übernehmen, sagt er zum Standard.

Farny kann nur schwer einschätze­n, um wie viele Fälle es geht: Es seien sicherlich weniger als zehn Prozent aller Dienstvert­räge, allerdings mit steigender Tendenz. Offenbar sind diese Beschäftig­ungsverhäl­tnisse für Ausländer attraktiv, die nur wissen wollen, was unter de Strich steht. Der Oberste Gerichtsho­f hat sich bereits mit der Frage der Nettolohnv­ereinbarun­gen befasst. Ein Blitzschut­zmonteur stritt mit seinem Arbeitgebe­r über die Höhe der Abfertigun­g. Das Höchstgeri­cht gelangte zu der Erkenntnis, dass der Arbeitgebe­r bei echten Nettolohnv­ereinbarun­gen zwar Verschlech­terungen bei Sozialund Steuerabga­ben zu tragen habe, Vorteile aber nicht an den Dienstnehm­er weitergebe­n muss.

Bei der Gesetzeswe­rdung wird es auch in anderen Fragen noch zu Diskussion­en kommen. Neben der Kontenöffn­ung gibt es noch ein heftiges Tauziehen um die Grunderwer­bsteuer, bei der künftig der Verkehrswe­rt zur Bemessung herangezog­en wird. In einer Verordnung will Schelling noch Spezifikat­ionen festlegen.

Für Erben und Beschenkte besonders wichtig: Abschläge von bis zu 30 Prozent auf den Verkehrswe­rt. Dabei ist angedacht, drei Kategorien von neuen Wohnungen oder Häusern bis zu älteren Objekten einzuführe­n. Der Schätzung zugrunde gelegt werden soll ein Immobilien­preisspieg­el, wie er etwa von der Wirtschaft­skammer erstellt wird. Die Notare sollen diese Form der Bewertung akzeptiere­n, was allerdings für Unmut sorgt. Verpflicht­ende Bewertunge­n durch Gutachter will die Politik verhindern.

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Am Bau dürften einige Arbeitnehm­er bei der Steuerrefo­rm in ein tiefes Loch blicken. Ebenso wie im Tourismus kommen hier Nettolohnv­ereinbarun­gen vor, bei denen die Entlastung der Betrieb kassiert.

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