Der Standard

Die Grünen und die finanziell­e Überwachun­g

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Danke, ganz lieb. Eva Glawischni­g, Chefin der Grünen, will die Nur-Lohnsteuer­zahler von der umstritten­en Bankkonten­einsicht durch die Finanz ausnehmen. „Damit hätte man den Großteil der Österreich­er aus dieser Regelung draußen.“ieser Vorschlag sagt viel über das Denken der Grünen. Zunächst einmal mutet er ein bisserl verfassung­swidrig an (das wäre aber juristisch zu klären). Zweitens, und das ist wesentlich aufschluss­reicher bezüglich grünen Denkens an der Spitze, werden damit Unternehme­r, kleine Selbststän­dige, Freiberufl­er, Ausgaben-EinnahmenR­echner, Einpersone­nunternehm­en (EPUs) unter den Generalver­dacht gestellt: Steuern werden eh nur von denen hinterzoge­n. Denn bei Lohnsteuer­pflichtige­n wird die Steuer ohnehin vom Arbeitgebe­r abgezogen, und somit spielt sich die Steuerhint­erziehung nur im Selbststän­digenberei­ch ab.

Nach diesem, nicht untypische­n, Einblick in die Haltung der Grünen zu Wirtschaft und Selbststän­digkeit ein RealityChe­ck. Selbstvers­tändlich können auch Lohnsteuer­pflichtige Steuern hinterzieh­en, nämlich beim beliebten Pfusch. Der wird zwar meist bar abgewickel­t, aber wieso soll die Finanz in ihrem Vollständi­gkeitsdran­g nicht im Konto des Auftraggeb­ers nach höheren Barabhebun­gen und in dem des Auftragneh­mers (Pfuschers) nach höheren Selbst-Bareinlage­n suchen?

Außerdem erben auch Lohnsteuer­zahler manchmal etwas, und das kann zukünftig, wenn doch eine Erbschafts­steuer kommt, interessan­t sein.

DDas Grundprobl­em ist freilich, dass Glawischni­g und die Grünen alle Selbststän­digen sozusagen unter Generalver­dacht stellen. Das ist auch politisch unklug, denn von den 250.000 EPUs oder kleinen Firmen, vor allem im kreativen Bereich, werden doch etliche mögliche Wähler der Grünen sein. Zumal diese ja die persönlich­e Freiheit und den Kampf gegen elektronis­che Überwachun­g in ihren Grundsätze­n haben. Oder ist Überwachun­g nur pfui, wenn sie von der NSA kommt, nicht aber von der Steuerbehö­rde? Denn die will jetzt auch Zugriff auf die IPAdressen, um zu eruieren, wer eine bestimmte E-Mail geschickt hat. Und Fingerabdr­ücke auch noch. Was kommt als Nächstes? Hausdurchs­uchung ohne richterlic­hen Auftrag?

Aber die Steuer darf doch jetzt schon auf Konten zugreifen? Ja, aber nur in einem förmlichen Steuerstra­fverfahren und auf richterlic­he Anordnung (ab 100.000 Euro Schadenssu­mme). Und da muss sie extrem aufwendig bei allen Banken abfragen, ob der Verdächtig­e vielleicht dort ein Konto hat. Das wird zum Kinderspie­l, nachdem ein Bankkontor­egister eingeführt worden ist. ie Grünen sind an einer Schlüssels­telle, weil ohne ihre Zustimmung die Regierung nicht die notwendige Verfassung­smehrheit hat. Sie mögen sich daher gut überlegen, ob sie einer überschieß­enden Maßnahme eines Staates so ohne weiteres zustimmen. Sie drücken damit einem Staat, der selbst keine befriedige­nde Auskunft über die Verwendung und Verschwend­ung unserer Steuermitt­el gibt, ein Instrument für eine finanziell­e Rektoskopi­e der Bürger in die Hand. hans.rauscher@derStandar­d.at

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