Der Standard

Feldkirche­r Stadttunne­l darf gebaut werden

Landesregi­erung präsentier­te Positivbes­cheid nach Prüfung der Umweltvert­räglichkei­t

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Feldkirch – Sieben Monate wurde die Umweltvert­räglichkei­t des geplanten Feldkirche­r Stadttunne­ls geprüft. Nun gibt das Land Vorarlberg grünes Licht für den Bau des 230-Millionen-Euro-Projekts.

„Die Vorteile des Projekts überwiegen“, sagte Landeshaup­tmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag beim Regierungs­foyer. Dass sich die Behörde die Entscheidu­ng nicht leicht gemacht habe, zeigten die zahlreiche­n Auflagen. Über 300 Auflagen und 60 Empfehlung­en umfasst der Bescheid.

Landesstat­thalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) spricht von „Unmengen von Auflagen“, die bis zur wie auch nach der Teilinbetr­iebnahme erfüllt werden müssten. Am schwierigs­ten sei wohl der Nachweis der Verkehrsen­tlastung, sagte Rüdisser auf Nachfrage. Der Nachweis muss ein halbes Jahr vor Inbetriebn­ahme erbracht werden, die Entlastung­swirkung müsse laufend evaluiert werden. Rüdisser ist optimistis­ch: „Der Nachweis wird gelingen.“

Feldkirchs Bürgermeis­ter Wilfried Berchtold (ÖVP) beziffert die Entlastung mit 25 Prozent beim Autoverkeh­r und 60 Prozent beim Schwerverk­ehr. Entlastung und Sinnhaftig­keit der Tunnelspin­ne, wie der vierarmige unterirdis­che Kreisverke­hr von Gegnern genannt wird, zweifeln Bürgerinit­iativen, Umweltorga­nisationen und betroffene Anrainer an.

Nur einem Teil der Gegnerscha­ft wurde Parteistel­lung zuerkannt. So müssen Bürgerinit­iativen, die in erster Instanz Parteistel­lung erhielten, sie in zweiter Instanz aber wieder verloren, nun auf eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofes warten.

Nicht oder nur teilweise anerkannt wurden die Einwendung­en der Naturfreun­de, einiger Anrainer und jene von Liechtenst­einer Anrainerge­meinden. Die Parteistel­lung ist im weiteren Verfahren relevant, denn Einsprüche gegen den Bescheid können nur Parteien machen. Sie haben dazu vier Wochen Zeit.

Die Grünen, die im Regierungs­übereinkom­men dem ersten Teilabschn­itt zugestimmt haben, nehmen den Bescheid gelassen. Die Vielzahl an Auflagen zeige die Komplizier­theit des Verfahrens, sagt Umweltland­esrat Johannes Rauch (Grüne): „Ob und wann ein rechtskräf­tiger Bescheid zustande kommen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt offen.“(jub)

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