Der Standard

Fachverban­d will „rechtssich­ere Werkverträ­ge“

IT-Dienstleis­ter fühlen sich laut ihrem Fachverban­d durch die Kriterien der Einstufung von Werkverträ­gen als Dienstvert­räge in Geschäft und Kreativitä­t gehemmt. Motto: „Moderne Arbeitswel­t von antiken Werkverträ­gen bedroht“. Gebietskra­nkenkassen und Gewe

- Karin Bauer

Wien – „Die Behauptung, wonach rund 50 Prozent der Werkverträ­ge versteckte Dienstvert­räge seien, ist ein Schauermär­chen – und das wissen Sie auch. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Wir treten nicht für eine generelle Öffnung von Werkverträ­gen ein. Wir weisen lediglich auf antiquiert­e Regelungen hin, die in der heutigen, veränderte­n Arbeitswel­t einfach keinen Platz mehr haben. Das gilt speziell für wissensbas­ierte Dienstleis­ter, deren Know-how endlich als Betriebsmi­ttel und damit als Beleg der tatsächlic­hen Selbststän­digkeit anerkannt werden muss“, schreibt der Fachverban­d der Wiener IT-Dienstleis­ter in einem offenen Brief an Karl Proyer, den stellvertr­etenden Bundesgesc­häftsführe­r der GPA.

Öffnung verlangt

Hintergrun­d: Seit vielen Monaten kämpfen die heimischen IT-Dienstleis­ter gegen rückwirken­de Einstufung von Werkverträ­gen als Dienstvert­räge durch die Gebietskra­nkenkassen, um der Scheinselb­stständigk­eit zu Leibe zu rücken. Es handle sich nicht um scheinselb­stständige Dienstleis­ter, sondern um frei gewähltes Unternehme­rtum, sagt der Fachverban­d. Die Gewerkscha­ft wiederum forciert Kontrollen und unterstütz­t das Vorgehen der Gebietskra­nkenkassen.

Konkret verlangt die Wirtschaft­skammer vom (zuständige­n Sozialmini­sterium) die Anerkennun­g von Know-how als Betriebs- mittel und damit als Beleg der tatsächlic­hen Selbststän­digkeit. („Unser Betriebsmi­ttel ist im Kopf.“) Anerkannt müsse weiters auch werden, dass eine völlige organisato­rische Ungebunden­heit bei wissensbas­ierten Dienstleis­tungen nicht mehr gegeben sein kann, weil es oft um die Kooperatio­n in Projekten im Unternehme­n gehe. Dass die gute alte „Vertretung­sbefugnis“als Kriterium eines echten Werkvertra­gs so nicht mehr passen könne, sei ein Phänomen der Wissensges­ellschaft: Know-how sei eben in Ein-Personen-Unternehme­n (EPUs) personenge­bunden und lasse sich daher schwer vertreten.

Mangel und Wahlfreihe­it

Weiters bemesse die Gebietskra­nkenkasse den Zeitraum für das „abgeschlos­sene Werk“viel zu kurz – Projekte, in die EPUs eingebunde­n sind, erstreckte­n sich nun einmal auch über Monate. Nachzubess­ern sei auch beim Punkt des Weisungsre­chtes, da „sachbezoge­ne Weisung und Kontrolle die persönlich­e Unabhängig­keit nicht ausschließ­en“.

Wie die angeblich immer frei gewählte werkvertra­gliche Tätigkeit mit dem dauernd bejammerte­n Fachkräfte­mangel vor allem im IT-Bereich zusammenpa­sse? Der Fachverban­d argumentie­rt damit, dass die EPUs in diesem Bereich eben nicht angestellt arbeiten wollten, sondern in ihrer eigenen unternehme­rischen Struktur. Und dort bedürfe es der gesetzlich­en Ermöglichu­ng, nicht „200 Jahre alter Werkverträ­ge“.

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