Fachverband will „rechtssichere Werkverträge“
IT-Dienstleister fühlen sich laut ihrem Fachverband durch die Kriterien der Einstufung von Werkverträgen als Dienstverträge in Geschäft und Kreativität gehemmt. Motto: „Moderne Arbeitswelt von antiken Werkverträgen bedroht“. Gebietskrankenkassen und Gewe
Wien – „Die Behauptung, wonach rund 50 Prozent der Werkverträge versteckte Dienstverträge seien, ist ein Schauermärchen – und das wissen Sie auch. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Wir treten nicht für eine generelle Öffnung von Werkverträgen ein. Wir weisen lediglich auf antiquierte Regelungen hin, die in der heutigen, veränderten Arbeitswelt einfach keinen Platz mehr haben. Das gilt speziell für wissensbasierte Dienstleister, deren Know-how endlich als Betriebsmittel und damit als Beleg der tatsächlichen Selbstständigkeit anerkannt werden muss“, schreibt der Fachverband der Wiener IT-Dienstleister in einem offenen Brief an Karl Proyer, den stellvertretenden Bundesgeschäftsführer der GPA.
Öffnung verlangt
Hintergrund: Seit vielen Monaten kämpfen die heimischen IT-Dienstleister gegen rückwirkende Einstufung von Werkverträgen als Dienstverträge durch die Gebietskrankenkassen, um der Scheinselbstständigkeit zu Leibe zu rücken. Es handle sich nicht um scheinselbstständige Dienstleister, sondern um frei gewähltes Unternehmertum, sagt der Fachverband. Die Gewerkschaft wiederum forciert Kontrollen und unterstützt das Vorgehen der Gebietskrankenkassen.
Konkret verlangt die Wirtschaftskammer vom (zuständigen Sozialministerium) die Anerkennung von Know-how als Betriebs- mittel und damit als Beleg der tatsächlichen Selbstständigkeit. („Unser Betriebsmittel ist im Kopf.“) Anerkannt müsse weiters auch werden, dass eine völlige organisatorische Ungebundenheit bei wissensbasierten Dienstleistungen nicht mehr gegeben sein kann, weil es oft um die Kooperation in Projekten im Unternehmen gehe. Dass die gute alte „Vertretungsbefugnis“als Kriterium eines echten Werkvertrags so nicht mehr passen könne, sei ein Phänomen der Wissensgesellschaft: Know-how sei eben in Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) personengebunden und lasse sich daher schwer vertreten.
Mangel und Wahlfreiheit
Weiters bemesse die Gebietskrankenkasse den Zeitraum für das „abgeschlossene Werk“viel zu kurz – Projekte, in die EPUs eingebunden sind, erstreckten sich nun einmal auch über Monate. Nachzubessern sei auch beim Punkt des Weisungsrechtes, da „sachbezogene Weisung und Kontrolle die persönliche Unabhängigkeit nicht ausschließen“.
Wie die angeblich immer frei gewählte werkvertragliche Tätigkeit mit dem dauernd bejammerten Fachkräftemangel vor allem im IT-Bereich zusammenpasse? Der Fachverband argumentiert damit, dass die EPUs in diesem Bereich eben nicht angestellt arbeiten wollten, sondern in ihrer eigenen unternehmerischen Struktur. Und dort bedürfe es der gesetzlichen Ermöglichung, nicht „200 Jahre alter Werkverträge“.