EU-weit wenig Schutz für Opfer von Kinderhandel
Studie der Grundrechtsagentur: Gefahr für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wien – Der Umgang mit Asylwerbern in der EU ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt, was der Schaffung eines unionsweiten Flüchtlingswesens entgegensteht. Noch inkompatibler sind laut einer am Freitag veröffentlichten Studie der EU-Grundrechtsagentur (FRA) aber die Bestimmungen für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen.
Diese seien daher besonders gefährdet, Opfer von Menschenhänd- lern zu werden – zumal sie hauptsächlich gemäß Fremden- und Asylrecht behandelt würden, was die international geltenden Kinderschutzbestimmungen in den Hintergrund treten lasse. So weit die Schlussfolgerung der Untersuchung, die Vormundschaftssysteme für Kinder ohne elterlichen Schutz („Guardianship systems for children deprived of parental care in the European Union“) erhebt und vergleicht.
Ein spezieller Fokus wird dabei auf den Kampf gegen Kinderhandel gelegt – womit die Verschickung Minderjähriger als Arbeitsoder auch Sexsklaven gemeint ist. Kriminellen werde die Einflussnahme auf mögliche Opfer, unter anderem junge Flüchtlinge, durch laxe Vormundschaftsbestimmungen oftmals leichtgemacht, heißt es in der Studie. So könne es in einzelnen EU-Mitgliedstaaten „bis zu einem Jahr“dauern, um einen Vormund für die Minderjährigen zu benennen.
Die als Vormund tätigen Personen wiederum seien vielfach im Umgang mit Opfern von Kinderhandel nicht ausgebildet. Überhaupt gebe es in keinem Staat der EU eigene Betreuungssysteme für Kinderhandelsopfer. „Tausende Kinder ohne Angehörige werden von Menschenhändlern in und durch die EU gebracht. Viele von ihnen werden von den Systemen, die sie eigentlich schützen sollten, im Stich gelassen“, fasst FRA-Interimsdirektor Constantinos Manolopoulos zusammen. (bri)