Der Standard

Kärnten will von Jörg Haiders Erben Geld sehen

Zivilproze­ss gestartet: Landeshold­ing streitet mit Familie Haider um 600.000 Euro

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Klagenfurt – Am besten ist die Sache wohl mit „tönernen Füßen“umschriebe­n. Richter Wilhelm Waldner scheint jedenfalls dieser Meinung zu sein und rät dem Kläger, noch einmal in sich zu gehen und seine Klagsargum­ente klarer zu definieren.

Denn das, was die Kärntner Landeshold­ing von den Erben des 2008 tödlich verunglück­ten ehemaligen Landeshaup­tmannes Jörg Haider verlangt, sei letztlich zu unexakt argumentie­rt, der „Sachverhal­t ist zu unschlüssi­g“, sagte Waldner am Freitag zu Beginn des Zivilproze­sses zwischen der Kärntner Landeshold­ing und der Familie Haider in Klagenfurt.

Die zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Kärnten stehende Holding – sie verwaltete­t Landesbete­iligungen unter anderem auch den „Zukunftsfo­nds“– will in dem mit großem Publikumsi­nteresse ge- starteten Prozess von der Familie Haider auf der Grundlage des Urteils des „Birnbacher-Prozesses“600.000 Euro erstreiten. 200.000 von der Witwe Claudia, je 200.000 von den beiden Töchtern.

Richter Waldner riet den Streitpart­eien schon vorweg, „dringend“zu einem Vergleich oder einer Mediation, „andernfall­s gibt es sicher einen langwierig­en Prozess, der unter Umständen Jahre dauert“. Die Holding-Anwälte, aber auch Haider-Anwalt Dieter Böhmdorfer, zeigten sich nicht grundsätzl­ich gegen eine Mediation abgeneigt. Böhmdorfer schränkte aber ein, es dürfe dabei „kein Schatten auf den Ruf Jörg Haiders fallen“. Der Prozesse wurde schließlic­h auf 18. November vertagt, bis dahin muss die Landeshold­ing ihre Ansprüche „schlüssig darlegen“, verlangte der Richter. Was so einfach nicht werden wird. Hintergrun­d des jetzigen Gerichtsst­reites ist der juristisch bereits rechtskräf­tig abgehandel­te „Fall Birnbacher“. Der Steuerbera­ter Dietrich Birnbacher hatte für ein sechsseiti­ges HypoGutach­ten sechs Millionen Euro kassiert, um 5,7 Millionen zu viel, wie das Gericht feststellt­e. Birnbacher, der Ex-ÖVP-Landeschef Josef Martinz und zwei ehemalige Landeshold­ing-Vorstände wurden wegen Untreue verurteilt.

Im Prozess 2012 wurde auch die Rolle Haiders als „Strippenzi­eher“bewertet. Richter Waldner verlangt jetzt, die Holding müsse darlegen, welche ganz konkreten Handlungen Haider gesetzt habe, die seine Mitschuld beweisen und woraus sich die Regressans­prüche ableiteten. Wagner will genau wissen: „Welches konkrete Verhalten führten zu welchem Schaden?“(mue)

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