Der Standard

EU- Gerichtsho­f stärkt Umweltschü­tzer

Mehr Zeit für Einsprüche in der Umweltvert­räglichkei­tsprüfung

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Luxemburg/Wien – Wie oft sind NGOs und Bürgerinit­iativen mit Einsprüche­n in Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n ( UVP) erfolgreic­h? Selten bis nie. Nur drei Prozent der angestreng­ten Verfahren enden laut einem jüngsten Bericht des Umweltmini­steriums mit der Nichtbewil­ligung eines Projektes. Das könnte sich ändern. Denn der Europäisch­e Gerichtsho­f ( EuGH) hat den Rechtsschu­tz von Umweltorga­nisationen in der UVP verbessert.

Darauf machten am Freitag das Ökobüro – der Zusammensc­hluss von 16 Umwelt- und Naturschut­zorganisat­ionen – und die Grünen aufmerksam. Zukünftig dürfen in der UVP bei Einsprüche­n gegen gerichtlic­he Entscheidu­ngen auch in der Überprüfun­gsinstanz – also vor dem Bundesverw­altungsger­icht – neue Erkenntnis­se vorgelegt werden. Das Ökobüro bewertete das als „großen Erfolg für die Umwelt und die Umweltbewe­gung, weil es die Rechtskont­rolle erleichter­t“.

Die Wirtschaft brauche sich vor dem verbessert­en Rechtsschu­tz aber nicht zu fürchten, betonte am Freitag Ökobüro-Geschäftsf­ührer Thomas Alge: „Im UVP-Feststellu­ngsverfahr­en gibt es seit 2012 ein vergleichb­ares Nachprüfun­gsrecht. Das wurde von den Umweltorga­nisationen in etwa 250 Verfahren nur in 13 Fällen wahrgenomm­en.“

Die EuGH-Entscheidu­ng erging, nachdem die EU-Kommission im Zusammenha­ng mit der UVP bei bestimmten Projekten Deutschlan­d wegen Vertragsve­rletzung geklagt hatte. Für die Umweltspre­cherin der Grünen, Christiane Brunner, ist das Urteil keine Überraschu­ng: „Seit mehreren Jahren zeichnete sich ab, dass das deutsche wie auch das österreich­ische Verfahrens­korsett von der Europäisch­en Kommission als zu eng angesehen wird.“

Das EuGH-Urteil biete die Chance, eine Schieflage zu beenden. Bisher hatten Umweltorga­nisationen, Bürgerinit­iativen und Betroffene in der Regel nur sechs Wochen Zeit, um sich mit Projektunt­erlagen und Gutachten auseinande­rzusetzen und Einwendung­en zu formuliere­n. Gemäß EuGH dürfen Umweltorga­nisationen auch später in der Überprüfun­gsinstanz noch neue Einwendung­en vorbringen. (APA, red)

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