EU- Gerichtshof stärkt Umweltschützer
Mehr Zeit für Einsprüche in der Umweltverträglichkeitsprüfung
Luxemburg/Wien – Wie oft sind NGOs und Bürgerinitiativen mit Einsprüchen in Umweltverträglichkeitsprüfungen ( UVP) erfolgreich? Selten bis nie. Nur drei Prozent der angestrengten Verfahren enden laut einem jüngsten Bericht des Umweltministeriums mit der Nichtbewilligung eines Projektes. Das könnte sich ändern. Denn der Europäische Gerichtshof ( EuGH) hat den Rechtsschutz von Umweltorganisationen in der UVP verbessert.
Darauf machten am Freitag das Ökobüro – der Zusammenschluss von 16 Umwelt- und Naturschutzorganisationen – und die Grünen aufmerksam. Zukünftig dürfen in der UVP bei Einsprüchen gegen gerichtliche Entscheidungen auch in der Überprüfungsinstanz – also vor dem Bundesverwaltungsgericht – neue Erkenntnisse vorgelegt werden. Das Ökobüro bewertete das als „großen Erfolg für die Umwelt und die Umweltbewegung, weil es die Rechtskontrolle erleichtert“.
Die Wirtschaft brauche sich vor dem verbesserten Rechtsschutz aber nicht zu fürchten, betonte am Freitag Ökobüro-Geschäftsführer Thomas Alge: „Im UVP-Feststellungsverfahren gibt es seit 2012 ein vergleichbares Nachprüfungsrecht. Das wurde von den Umweltorganisationen in etwa 250 Verfahren nur in 13 Fällen wahrgenommen.“
Die EuGH-Entscheidung erging, nachdem die EU-Kommission im Zusammenhang mit der UVP bei bestimmten Projekten Deutschland wegen Vertragsverletzung geklagt hatte. Für die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, ist das Urteil keine Überraschung: „Seit mehreren Jahren zeichnete sich ab, dass das deutsche wie auch das österreichische Verfahrenskorsett von der Europäischen Kommission als zu eng angesehen wird.“
Das EuGH-Urteil biete die Chance, eine Schieflage zu beenden. Bisher hatten Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Betroffene in der Regel nur sechs Wochen Zeit, um sich mit Projektunterlagen und Gutachten auseinanderzusetzen und Einwendungen zu formulieren. Gemäß EuGH dürfen Umweltorganisationen auch später in der Überprüfungsinstanz noch neue Einwendungen vorbringen. (APA, red)