Weniger Geldstrafen
Betriebe sollen dadurch entlastet werden
Wien – Heimische Betriebe erhalten in den nächsten Monaten einige Entlastungen im Verwaltungsbereich zu. Kernpunkt: Im Verwaltungsstrafrecht soll das sogenannte Kumulationsprinzip weitgehend abgeschafft werden, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl am Montag bekanntgaben. Gemeint ist: Passiert ein gleichartiger Fehler mehrere Male, soll es nur noch eine Geldstrafe geben – zumindest dann, wenn nur geringes Verschulden oder keine bewusste Schädigungsabsicht vorliegt. Die Unternehmen würden sich dadurch einige Millionen an Geldstrafen ersparen, so Mitterlehner. Auf SPÖ-Seite gibt es keinen Widerstand. Es seien noch Details zu klären, hieß es im Büro von Staatssekretär Josef Ostermayer. (red)
Wien – Das Beispiel hat Christoph Leitl landauf und landab erzählt: Ein heimisches Unternehmen musste 11.000 Euro Strafe zahlen, weil es einen gleichartigen Fehler in der Lohnverrechnung bei mehreren Mitarbeitern begangen hatte. Die tatsächliche Lohnnachzahlung lag nur bei einem Bruchteil der Strafe, nämlich bei 153 Euro.
Mit derartigen Mehrfachbestrafungen im Verwaltungsstrafrecht soll es bald vorbei sein, wie der Wirtschaftskammerpräsident zusammen mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner am Montag verkündete. Künftig soll es bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Strafe geben. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im ersten Quartal vorgelegt werden. Auch in der SPÖ sieht man keine großen Stolpersteine. Die Unternehmen würden sich dadurch jedenfalls laut Mitterlehner einige Millionen Strafen ersparen. Leitl sprach gar von einem „Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie“.
Widerstand von Freiberuflern
Weitere geplante Änderungen: Bei Firmengründungen soll die Handysignatur ein Ersatz für die notarielle Beglaubigung sein.
Die Genehmigung von Betriebsanlagen durch Bau-, Wasser, Naturschutz- und Gewerbebehörden soll zentral über die Bezirkshauptmannschaften erfolgen.
Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz müssen nicht mehr in den Firmen ausgehängt werden.
Heikler wird ein anderes Vorhaben von Leitl und Mitterlehner: Sie wollen gemeinsame Gesellschaften zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden beziehungsweise verschiedenen Freiberuflern ermöglichen – also zum Beispiel eine gemeinsame Firma von Wirtschaftstreuhändern und Rechtsanwälten.
QQQDie Betroffenen sind davon alles andere als begeistert. Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff lehnt es entschieden ab, dass sich Nichtrechtsanwälte an Anwaltskanzleien beteiligen. Das sei mit dem Anwaltsgeheimnis nicht vereinbar, sagt er zum STANDARD. Er spricht von „einem Versuch eines bestimmten Kreises in der Wirtschaftskammer, die freien Berufe aufzuweichen, obwohl sie selber extrem betonieren, wenn es darum geht, Gewerbe zusammenzulegen“. Für Anwälte sei es umgekehrt längst möglich, sich an anderen Firmen zu beteiligen.
Auch der Präsident der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, ist nicht begeistert. Seine Kammer sei zwar dafür, Zusammenschlüs- se mit anderen freien Berufen zu ermöglichen, gemeinsame Gesellschaften mit Gewerbetreibenden lehnt er aber entschieden ab. Auch er führt Verschwiegenheitspflichten als Argument ins Treffen.
Dass man im eigenen Bereich zu wenig für den Bürokratieabbau tue – etwa bei den regulierten Gewerben –, will Leitl nicht stehen lassen. 90 Prozent der Gewerbe seien bereits frei. In manchen Bereichen gebe es aber gute Gründe für Einschränkungen – vor allem, wenn es um die Qualität der Leistungen und der Lehrlingsausbildung gehe. Zuletzt hatte die Pauschalreiserichtlinie für Debatten gesorgt, die dazu führen dürfte, dass viele Hoteliers eine zweite Konzession als Reisebüro benötigen.