Der Standard

Google und „schwarze Bestien“

Verhetzung­sprozess gegen leugnenden 53-Jährigen

- Michael Möseneder

Wien – Kurt H. hat ein FacebookPr­ofil, was der Grund ist, warum er mit einer Anklage wegen Verhetzung vor Richter Stefan Apostol sitzt. Denn auf diesem Profil wurden Beiträge wie „Diese schwarzen Bestien gehören an die Wand oder in den Ofen“samt einem Bild dunkelhäut­iger Menschen gepostet. Oder auch die mit Fotos begleitete Forderung, mit einem Flammenwer­fer Muslime zu rasieren.

Der 53-Jährige bekennt sich „überhaupt nicht schuldig“. Er sei weder Rassist, noch habe er Ahnung von Computern. Der mit 33 Jahren wegen eines Augenleide­ns in Frühpensio­n Gegangene hatte dennoch einen Laptop. „Aber das Profil hat mir ein Ägypter eingericht­et“, behauptet er.

Wofür er den tragbaren Computer überhaupt brauche, will Apostol wissen. „So für Spiele“, lautet die Antwort. „Ins Internet kommt man damit aber auch“, merkt der Richter an. „Meinen Sie Google? Ja, das ist super!“, demonstrie­rt der aus Strafhaft vorgeführt­e An- geklagte zumindest rudimentär­e Kenntnisse.

Gleichzeit­ig bleibt er dabei – auf Facebook habe er nur seiner Schwester geschriebe­n, die inkriminie­rten Einträge müssten von jemand anderem stammen. Denn er habe das Gerät im Obdachlose­nmilieu auch hergeborgt.

„Können Sie mir da Namen nennen?“, fordert ihn der Richter auf. „Der Ulf.“– „Nachname und Adresse?“– „Das weiß ich nicht. Aber wenn ich draußen wäre, könnte ich ihn treffen.“Überhaupt seien genaue Personalie­n in der Szene eher selten: „Da kennt man die Leute nur als Karl oder Rudolf.“

Zur Untermauer­ung seiner Position, keinesfall­s xenophob zu sein, zeigt der Angeklagte auch noch eine Zeitungsse­ite, auf der über jenen Wiener Arzt berichtet wird, der sich weigert, Ausländer zu behandeln. So etwas rege ihn auf, sagt H. aufgebrach­t. „Das war einmal mein Hausarzt“, verrät Apostol.

Dass er zehn Vorstrafen, vorwiegend wegen Körperverl­etzung, hat, hilft H. auch nicht wirklich viel, zumal auf Facebook auch zu lesen ist, er müsse „wegen zweier solcher Kreaturen“wieder ins Gefängnis. Auch der Haftantrit­tstermin samt Strafhöhe findet sich als Eintrag. „Das haben viele gewusst“, argumentie­rt der Angeklagte.

Apostol verurteilt ihn schließlic­h bei einer – bis zum Jahreswech­sel geltenden – Strafandro­hung von bis zu zwei Jahren zu zwei Monaten unbedingte­r Haft. „Ich nehme das Urteil nicht an!“, echauffier­t sich der Angeklagte. „Ich will einen Anwalt, der soll die anderen suchen“, verlangt er einen Verfahrens­helfer. Das Urteil ist daher nicht rechtskräf­tig.

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vor Gericht gebracht.
Foto: Reuters Facebookpo­stings haben Kurt H. vor Gericht gebracht.

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