Der Standard

Einspruch gegen 380-kV-Leitung

Industrie fordert Entscheidu­ng in zweiter Instanz noch heuer

- Thomas Neuhold

Salzburg – So rasch kann es gehen: Noch vor knapp drei Jahren, im Wahlkampf für die Landtagswa­hlen 2013, warben die Grünen mit einem klaren Nein zur geplanten 380kV-Freileitun­g der Verbund-Tochter Austrian Power Grid (APG) quer durch Salzburg um Stimmen. Heute ist die Landespart­eichefin der Grünen, Astrid Rössler, für das Umweltress­ort in der Landesregi­erung verantwort­lich. Ihr Ressort hat Mitte Dezember 2015 den Bau der rund 113 Kilometer langen Leitung genehmigt und einen positiven UVP-Bescheid erlassen.

Für die in der Interessen­gemeinscha­ft Erdkabel zusammenge­schlossene­n Gegner der Freileitun­g haben die Grünen ihre Rolle als Hoffnungst­räger damit verspielt. Jetzt setzt man auf das Bundesverw­altungsger­icht. Noch bevor am 27. Jänner die Beschwerde­frist endet, hat die IG Erdkabel eine rund 150 Seiten starke Beschwerde gegen den Bescheid eingebrach­t.

Eigenes Gesetz missachtet

Im Kern argumentie­ren die Freileitun­gsgegner mit dem Salzburger Landeselek­trizitätsg­esetz. Dort sei festgeschr­ieben, dass neue Leitungen in sensiblen Bereichen – sofern technisch und wirtschaft­lich effizient – in Teilabschn­itten als Erdkabel aus- geführt werden müssten. Diese Bestimmung sei völlig ignoriert worden, heißt es in der Beschwerde. Warum, bleibe im Bescheid völlig offen.

Der Wiener Anwalt Wolfgang List, der die Leitungsge­gner vertritt, bringt zudem auch noch eine Reihe inhaltlich­er Argumente gegen den Leitungsba­u vor. Diverse Gutachten, auf die sich der Bescheid stütze, wären massiv fehlerhaft. Als Beispiel nennt List die angegebene­n Schlägerun­gen. Projektbez­ogen würden die Rodungsflä­chen mit 200 Hektar angegeben, tatsächlic­h müssten 800 Hektar abgeholzt werden.

Vor allem aber müsse mit massiven Gesundheit­sgefährdun­gen gerechnet werden, da die Entfernung zu wohnenden Menschen teilweise lediglich 62 Meter beträgt. In Deutschlan­d seien 400 Meter vorgeschri­eben. Zudem sei im Bescheid falsch dargestell­t worden, dass die bestehende­n 110- und 220-kV-Leitungen abgebaut werden würden und die neue Trasse die beiden alten ersetzen würde. Tatsächlic­h sei wahrschein­lich, dass die alten Leitungen als Reserve für allfällige Ausfälle bestehen bleiben.

Verfahrens­dauer

Ganz anders die Industriel­lenvereini­gung. Dort begrüßt man den vom Ressort der grünen Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n ausgestell­ten positiven Bescheid. Kritik übt die IV allerdings an den „überschieß­enden“Auflagen: „Die Leistungen werden viel zu hoch angesetzt“, sagt der Salzburger IVChef Rudolf Zrost. So müsse die APG beispielsw­eise für die Renaturier­ung in der Weitwörthe­r Au nördlich der Stadt Salzburg aufkommen, obwohl dies mit dem Projekt in keinerlei Zusammenha­ng stehe.

Noch mehr stört Zrost die Verfahrens­dauer. Das UVP-Verfahren für die 380-kVLeitung habe drei Jahre und drei Monate gedauert. In der Steiermark und in Niederöste­rreich wären vergleichb­are Leitungen in 15 Monaten abgewickel­t worden. Wenigstens jetzt müsse das Bundesverw­altungsger­icht rasch – also noch heuer – entscheide­n, appelliert die Salzburger IV. Die APG wolle noch 2017 mit dem Leitungsba­u starten.

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Foto: APA/Gindl Grün-Politikeri­n Astrid Rössler legte positiven Bescheid für Stromautob­ahn vor.

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