Der Standard

U-Ausschuss sucht Gründe für Verstaatli­chung ohne Fallschirm

Am Donnerstag wird der Hypo-U-Ausschuss die Frage bearbeiten, warum die Republik bei der Verstaatli­chung auf Gewährleis­tung verzichtet hat. Aussagen wird der Chef der Finanzprok­uratur, Wolfgang Peschorn – möglicherw­eise abseits der Öffentlich­keit.

- Renate Graber

Wien – Die Verstaatli­chung der Hypo Alpe Adria, konkret: die Bedingunge­n, unter denen selbige Ende 2009 stattgefun­den hat, werden diese Woche den Hypo-UAusschuss beschäftig­en. Am Donnerstag wird einer dazu befragt werden, der sehr, sehr nah dran war: der Chef der Finanzprok­uratur, Wolfgang Peschorn. Die Finanzprok­uratur ist der Anwalt der Republik, Peschorn hat die Term Sheets (Arbeitspap­iere) für die Verhandlun­gen erstellt und, auftrags des Staates, den Kaufvertra­g.

Im Mittelpunk­t des Interesses wird das Term Sheet vom 14. Dezember 2009 von 0.38 Uhr stehen – ein paar Stunden später war die Verstaatli­chung ausgemacht. In diesem Papier war noch von Garantien und Gewährleis­tungen die Rede, von denen dann nichts bzw. nicht viel übrig bleiben sollte. Erst ganz kurz vor der Einigung sind diese Sicherunge­n ausgeschal­tet worden. Der Finanzmini­ster (damals Josef Pröll) als Vertreter der Republik ließ darauf verzichten.

Dass die Öffentlich­keit nun die Details dazu erfährt, ist unwahrsche­inlich. Die Finanzprok­uratur hat die Unterlagen, wie berichtet, unter Geheimhalt­ungsstufe 2 ins Parlament eingebrach­t, sie dürfen daher nur unter Ausschluss der Medien vorgelegt werden. Die Neos haben zwar die Umstufung beantragt; dass die Auftraggeb­er der Finanzprok­uratur (Finanzmini­sterium und Bundeskanz­leramt) der rechtzeiti­g zustimmen, gilt aber als unwahrsche­inlich.

Absicherun­g schmolz weg

Faktum ist, dass im besagten Term Sheet noch eine Eigenkapit­algarantie der BayernLB von 1,254 Milliarden Euro vorgesehen war. „Wird dieser Betrag unterschri­tten, muss die BayernLB entspreche­nd mehr Linien (Refinanzie­rungen, die sie in der Hypo stecken hatte; Anm.) in Partizipat­ionskapita­l wandeln. Dies ist eine Bedingung für das Closing“, heißt es in dem Papier.

Zudem sollten die Bayern für zusätzlich­e Verluste der Hypo in Mazedonien, Bulgarien, Montenegro, Liechtenst­ein, Deutschlan­d, Ungarn und der Ukraine ge- radestehen – auch das fand keinen Eingang in den Kaufvertra­g. Ebenso geschah es mit der „vollumfäng­lichen Due Diligence“, mit der sich die Republik gemäß Finanzprok­uratur einen genauen Einblick verschaffe­n hätte sollen.

Für die Gewährleis­tung hatte sich Peschorn zuvor, um 22.50 Uhr noch Rat von Berater Gottwald Kranebitte­r (KPMG; wurde dann Hypochef) geholt: mit der knappen Mail „Bitte rasch eine übliche Gewährleis­tungsklaus­el!!!“Kranebitte­r hatte selbige um 0.03 Uhr geliefert; Due-Diligence-Bedingung inklusive.

Im Kaufvertra­g blieb nur das Gerippe: Die Bayern verpflicht­eten sich bloß, die Hypo-Aktien unbelastet zu übertragen. „Jegliche darüber hinausgehe­nde Gewährleis­tung, Garantien und Haftungen ... sind mit dem Forderungs­verzicht zur Gänze abgegolten ...“, wurde da fixiert. Zur Erinnerung: Die Bayern verzichtet­en auf 825 Mio. Euro und ließen 3,25 Mrd. an Liquidität in der Hypo. Neos-Chef Rainer Hable dazu: „Hätte Pröll nicht auf die übliche Gewährleis­tungsklaus­el verzichtet, bräuchte es diesen U-Ausschuss nicht.“

Laut STANDARD- Informatio­nen soll sich die Republik die Gewährleis­tung um 300 Mio. abkaufen haben lassen. Exfinanzmi­nister Pröll sprach im U-Ausschuss von einem höheren Beitrag, den die Bayern dafür geleistet hätten.

 ??  ?? Taschen und Koffer spielten in der Hypo eine wichtige Rolle, etwa beim diskreten Geldtransp­ort. Nun wird im Parlament das diskrete Verschwind­en von Sicherungs­klauseln bei der Verstaatli­chung erforscht.
Taschen und Koffer spielten in der Hypo eine wichtige Rolle, etwa beim diskreten Geldtransp­ort. Nun wird im Parlament das diskrete Verschwind­en von Sicherungs­klauseln bei der Verstaatli­chung erforscht.

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