Fakten zum Staatsschutz
Mit 1. Juli soll das neue Staatsschutzgesetz in Kraft treten, damit die Verfassungsschützer Islamisten, Extremisten, Spionen und Waffenschiebern leichter das Handwerk legen können. Bisher waren die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und seiner neun Landesstellen im allgemeinen Sicherheitspolizeigesetz geregelt.
Verdacht statt Vergehen Künftig reicht etwa für das Sammeln von Telefon- und Kontaktdaten der bloße Verdacht, dass eine Person einen „verfassungsgefährdenden Angriff“planen könnte.
Deliktekatalog Die Verfassungsschützer sollen aber auch ermitteln, wenn „damit zu rechnen ist, dass schwere Gewalt für die öffentliche Sicherheit“droht. Dazu sind mehrere Dutzend Delikte angeführt, die die Ermittler aufmerksam machen sollen, Kritiker jedoch stufen Teile des Katalogs nicht als staatsgefährdend ein (siehe links).
Analysedatenbank Die Staatsschützer werden ermächtigt, die Daten von Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen auch zu verarbeiten – und bei Bedarf an ausländische Dienste weiterzureichen. Dazu gehören neben Namen, Staatsbürgerschaft und Adresse auch Informationen über wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse.
V-Leute Auch sogenannte Vertrauensleute soll das BVT anheuern dürfen. Das ist nicht gänzlich neu, bereits bei der Kriminalpolizei setzt man auf verdeckte Ermittler. Aber: Bis zuletzt wehrte sich die Opposition dagegen, dass V-Leute nun auch mit Ermittlungsbefugnissen ausgestattet werden.
Kontrolle Kontrolliert wird das Vorgehen des BVT laut rot-schwarzer Gesetzesvorlage vom sogenannten „Dreiersenat“. Vorsitzender des Gremiums ist der Rechtsschutzbeauftragte, der dem Innenressort untersteht. Einer der drei Kontrolleure muss mindestens zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt mitbringen. (mor)
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