Der Standard

Fakten zum Staatsschu­tz

-

Mit 1. Juli soll das neue Staatsschu­tzgesetz in Kraft treten, damit die Verfassung­sschützer Islamisten, Extremiste­n, Spionen und Waffenschi­ebern leichter das Handwerk legen können. Bisher waren die Befugnisse des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) und seiner neun Landesstel­len im allgemeine­n Sicherheit­spolizeige­setz geregelt.

Verdacht statt Vergehen Künftig reicht etwa für das Sammeln von Telefon- und Kontaktdat­en der bloße Verdacht, dass eine Person einen „verfassung­sgefährden­den Angriff“planen könnte.

Deliktekat­alog Die Verfassung­sschützer sollen aber auch ermitteln, wenn „damit zu rechnen ist, dass schwere Gewalt für die öffentlich­e Sicherheit“droht. Dazu sind mehrere Dutzend Delikte angeführt, die die Ermittler aufmerksam machen sollen, Kritiker jedoch stufen Teile des Katalogs nicht als staatsgefä­hrdend ein (siehe links).

Analysedat­enbank Die Staatsschü­tzer werden ermächtigt, die Daten von Verdächtig­en und ihren Kontaktper­sonen auch zu verarbeite­n – und bei Bedarf an ausländisc­he Dienste weiterzure­ichen. Dazu gehören neben Namen, Staatsbürg­erschaft und Adresse auch Informatio­nen über wirtschaft­liche und finanziell­e Verhältnis­se.

V-Leute Auch sogenannte Vertrauens­leute soll das BVT anheuern dürfen. Das ist nicht gänzlich neu, bereits bei der Kriminalpo­lizei setzt man auf verdeckte Ermittler. Aber: Bis zuletzt wehrte sich die Opposition dagegen, dass V-Leute nun auch mit Ermittlung­sbefugniss­en ausgestatt­et werden.

Kontrolle Kontrollie­rt wird das Vorgehen des BVT laut rot-schwarzer Gesetzesvo­rlage vom sogenannte­n „Dreiersena­t“. Vorsitzend­er des Gremiums ist der Rechtsschu­tzbeauftra­gte, der dem Innenresso­rt untersteht. Einer der drei Kontrolleu­re muss mindestens zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwa­lt mitbringen. (mor)

QQQQQ

Newspapers in German

Newspapers from Austria