Der Standard

Turbo für Autobahnan­schlussste­llen

Umwelterle­ichterunge­n für Neubau von Autobahnra­ststätten und Auffahrten

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Wien – Wachtelkön­ig und Kröten gehören zu den größten Hinderniss­en von Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n. Dennoch bleibt ihr Schutz mit der geplanten Änderung des UVP-Gesetzes gewahrt. Es sind vielmehr Rechte und Einfluss aufmüpfige­r Bürgerinne­n und Bürger, die beschnitte­n werden sollen. Eingebrach­t wird der Abänderung­sentwurf zum UVP-Gesetz in der Nationalra­tssitzung am Mittwoch offiziell von Abgeordnet­en, er stammt freilich aus der Feder von Beamten des Wirtschaft­sministeri­ums.

Er sieht kleine Änderungen mit großer Wirkung vor: Großprojek­te wie Autobahnau­f- und -abfahrten oder -rastplätze, die schutzwürd­iges Gebiet der „Kategorie E“berühren, benötigen künftig keine UVP mehr. „Kategorie E“umfasst freilich nicht seltene oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenar­ten, sondern schutzwürd­ige Siedlungsg­ebiete, also die Anrainer.

Geht der Antrag, der keiner parlamenta­rischen Begutachtu­ng unterzogen wurde, durch, hat die Asfinag künftig freie Hand, wenn eine zusätzlich­e Autobahnau­ffahrt oder ein neuer Lkw-Rastplatz gebaut werden soll. Anrainer können nicht mehr darauf vertrauen, dass Auswirkung­en des Bauprojekt­s wie Lärm, Luft und Verkehrsau­fkommen auf ihren Lebensraum im Rahmen einer UVP geprüft werden. Bisher gab es Ausnahmen nur für Sanierungs­arbeiten oder den Ausbau bestehende­r Anschlusss­tellen oder Umbauten.

„Kein Bürger, kein Gewerbetri­eb kann so vorgehen“, echauffier­t sich der grüne Verkehrssp­recher Georg Willi, „die Regierung schafft Bürgerrech­te per Anlassgese­tzgebung ab.“

Sanieren will der Gesetzgebe­r jene Genehmigun­gsverfahre­n, bei denen Anrainern – zu Unrecht, wie der Europäisch­e Gerichtsho­f sagt – ihr Beschwerde­recht im UVP-Verfahren verwehrt wurde. Vor dem 15. April 2015 genehmigte, aber gerichtlic­h bekämpfte Projekte können bis zu drei Jahre nach Aufhebung des Bescheids weitergeba­ut werden.

Energieges­etz ohne Power

Im Bereich der Energieinf­rastruktur wird von SPÖ und ÖVP statt des großen Wurfs, für den es eine Zwei-Drittel-Mehrheit bräuchte, eine Schmalspur­version beschlosse­n. Ziel der EU-Verordnung Transeurop­äische Netze wäre eine stärkere Einbindung der Bürger im Vorfeld von Genehmigun­gsverfahre­n beim Bau von Strom-, Gas- oder Ölleitunge­n. Damit sollten Verfahren beschleuni­gt werden.

Eine übergreife­nde, strategisc­he Planung, wie sie in einer aus 2013 stammenden EU-Verordnung vorgeschri­eben wird, gibt es bis auf weiteres nicht. „Wir waren sehr weit in den Verhandlun­gen mit SPÖ und ÖVP, die wurden dann von Regierungs­seite gestoppt“, bedauert die Energie- und Umweltspre­cherin der Grünen, Christiane Brunner. (ung, stro)

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