Geschmeide und Vergewaltigung
Twen soll drei Mädchen missbraucht und erpresst haben
Wien – Wenn es stimmt, was ihm Staatsanwältin Katharina Stauber vorwirft, ist Lütfü D. ein außergewöhnlich skrupelloser Täter. Der 21-jährige Verkäufer soll im Jahr 2014 drei minderjährige Mädchen, das jüngste 13, vergewaltigt und dabei unbemerkt gefilmt haben, um sie anschließend zu erpressen. Eine Anklage, die er energisch bestreitet.
Erfahrung mit der Justiz hat der junge Mann bereits, drei Vorstrafen stehen in seinem Akt. Kurz zusammengefasst soll D. diesmal seine ihm flüchtig bekannten Opfer auf Facebook kontaktiert und zu Treffen überredet haben. Dort zwang er sie mit Drohungen oder Gewalt zu Oral- und Geschlechtsverkehr. Mit den Handyvideos erpresste er sie schließlich. Von einer soll er so 8000 Euro erhalten haben, von einer Zweiten goldene Armreifen im Wert von 9000 Euro und 500 Euro in bar.
„Ich habe sie nicht gezwungen oder irgendwas“, erklärt der Angeklagte dazu. Alles sei freiwillig gewesen, auch die Filmaufnahmen. „Sie hat gesagt, sie will nachher schauen, wie sie bläst“, lautet eine Begründung, die Beate Matschnig, Vorsitzende des Schöffensenates, stutzig macht. Denn gleichzeitig betont er, die Mädchen wollten aus Angst vor Bekannten und Verwandten nicht mit ihm in der Öffentlichkeit gesehen werden.
Der durchaus selbstbewusst auftretende D. vermutet in der Angst der Mädchen vor den Eltern auch den Hintergrund der Anzeigen. „Aber wenn sie in dieser Kultur so verfangen sind, warum lassen sie sich dann filmen? Das passt doch nicht zusammen“, sagt Matschnig. Die sich auch wundert, warum die Teenager Wertgegenstände der Eltern gestohlen und ihm gegeben haben sollen. Man sei eben befreundet gewesen, sagt der junge Mann. In einem Fall bat er beispielsweise um 2500 Euro für ein neues Auto. „Sie gab mir dann 5000, damit ich ein noch geileres kaufen kann.“
Ein echtes Problem bekommt der Angeklagte, als ihm Matschnig seine Vorstrafe aus dem Sommer 2015 vorhält: 18 Monaten bedingt – wegen Erpressung einer Teenagerin, die ihm Schmuck im Wert von mehr als 10.000 Euro gab. Seine Drohung damals: „Dann stell ich jeden Tag ein Foto rein.“
Wohl ein entscheidender Grund, warum ihn der Senat nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren unbedingt verurteilt. „Wir haben Ihnen gar nichts geglaubt“, begründet Matschnig. Sie bezweifelt schon grundsätzlich, dass die Mädchen freiwillig Oralsex mit dem Angeklagten hatten, aber vor allem: „Ganz sicher lassen sie sich nicht dabei filmen!“