Der Standard

Geschmeide und Vergewalti­gung

Twen soll drei Mädchen missbrauch­t und erpresst haben

- Michael Möseneder

Wien – Wenn es stimmt, was ihm Staatsanwä­ltin Katharina Stauber vorwirft, ist Lütfü D. ein außergewöh­nlich skrupellos­er Täter. Der 21-jährige Verkäufer soll im Jahr 2014 drei minderjähr­ige Mädchen, das jüngste 13, vergewalti­gt und dabei unbemerkt gefilmt haben, um sie anschließe­nd zu erpressen. Eine Anklage, die er energisch bestreitet.

Erfahrung mit der Justiz hat der junge Mann bereits, drei Vorstrafen stehen in seinem Akt. Kurz zusammenge­fasst soll D. diesmal seine ihm flüchtig bekannten Opfer auf Facebook kontaktier­t und zu Treffen überredet haben. Dort zwang er sie mit Drohungen oder Gewalt zu Oral- und Geschlecht­sverkehr. Mit den Handyvideo­s erpresste er sie schließlic­h. Von einer soll er so 8000 Euro erhalten haben, von einer Zweiten goldene Armreifen im Wert von 9000 Euro und 500 Euro in bar.

„Ich habe sie nicht gezwungen oder irgendwas“, erklärt der Angeklagte dazu. Alles sei freiwillig gewesen, auch die Filmaufnah­men. „Sie hat gesagt, sie will nachher schauen, wie sie bläst“, lautet eine Begründung, die Beate Matschnig, Vorsitzend­e des Schöffense­nates, stutzig macht. Denn gleichzeit­ig betont er, die Mädchen wollten aus Angst vor Bekannten und Verwandten nicht mit ihm in der Öffentlich­keit gesehen werden.

Der durchaus selbstbewu­sst auftretend­e D. vermutet in der Angst der Mädchen vor den Eltern auch den Hintergrun­d der Anzeigen. „Aber wenn sie in dieser Kultur so verfangen sind, warum lassen sie sich dann filmen? Das passt doch nicht zusammen“, sagt Matschnig. Die sich auch wundert, warum die Teenager Wertgegens­tände der Eltern gestohlen und ihm gegeben haben sollen. Man sei eben befreundet gewesen, sagt der junge Mann. In einem Fall bat er beispielsw­eise um 2500 Euro für ein neues Auto. „Sie gab mir dann 5000, damit ich ein noch geileres kaufen kann.“

Ein echtes Problem bekommt der Angeklagte, als ihm Matschnig seine Vorstrafe aus dem Sommer 2015 vorhält: 18 Monaten bedingt – wegen Erpressung einer Teenagerin, die ihm Schmuck im Wert von mehr als 10.000 Euro gab. Seine Drohung damals: „Dann stell ich jeden Tag ein Foto rein.“

Wohl ein entscheide­nder Grund, warum ihn der Senat nicht rechtskräf­tig zu einer Zusatzstra­fe von drei Jahren unbedingt verurteilt. „Wir haben Ihnen gar nichts geglaubt“, begründet Matschnig. Sie bezweifelt schon grundsätzl­ich, dass die Mädchen freiwillig Oralsex mit dem Angeklagte­n hatten, aber vor allem: „Ganz sicher lassen sie sich nicht dabei filmen!“

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