Bank-Austria-Plan „inakzeptabel“
Finanzminister kritisiert geplante Übertragung ins ASVG
– Der Plan der Bank Austria, ihre 3300 Mitarbeiter aus der hauseigenen in die allgemeine Sozialversicherung zu übersiedeln, sorgt für Diskussionen. Finanzminister Hans Jörg Schelling nannte das Vorgehen am Mittwoch „inakzeptabel“. Der Vorgang ist im Gesetz (ASVG) zwar klar geregelt und wurde schon oft durchgeführt – allerdings in Einzelfällen und meist für Beamte.
Nun wird diskutiert, wie vorteilhaft die Übertragung für den alten Arbeitgeber ist. Denn er muss nur sieben Prozent des Letztgehalts (maximal der Höchstbeitragsgrundlage) als Mitgift beisteuern. Arbeitnehmer im ASVG müssen aber 22,8 Prozent einzahlen. Daher kommt den Arbeitgeber sein Beitrag in aller Regel billiger als die übliche Einzahlung.
Solange Staatsbedienstete ins ASVG wechselten, war das für den Staat günstig, weil er nur eine geringe Abschlagszahlung leisten musste. Da Beamtenpensionen wie ASVG-Defizit aus Steuergeldern finanziert werden, war es nicht entscheidend, über welchen Kanal das Geld floss. Zahlen, wie viele Versicherte bisher gewechselt haben, liegen aber nicht vor.
Bis zu 400 Millionen
Bei der Bank Austria (BA) geht es jedenfalls um viel. Der theoretische Höchstbetrag, den die Bank beisteuern müsste, liegt bei 400 Mio. Euro, denn das Gesetz (§ 311 ASVG) sieht vor, dass maximal die aktuelle Höchstbeitragsgrundlage (4.860 Euro) für längstens 30 Jahre als Basis gilt. Davon sieben Prozent wären pro Mitarbeiter rund 122.000 Euro – im Maximalfall. Die Bank Austria gibt nicht bekannt, wie hoch ihr Beitrag an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sein wird. Kritiker des Vorhabens fordern ein (Anlass-)Gesetz, um die Übertragung zu verhindern. Der Wiener Anwalt Roland Gerlach ortet verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine (unerlaubte) Beihilfe.
Die BA hat für Sozialverpflichtungen 2,1 Mrd. Euro rückgestellt. Daraus will sie den Beitrag für den Wechsel finanzieren und Abschlagszahlungen an die betroffenen Mitarbeiter. Denn ihr Pensionsbezug könnte im staatlichen System niedriger ausfallen: In der BA werden die besten 18 Jahre für die Pensionsberechnung herangezogen, im ASVG die gesamte Arbeitszeit. (APA, gra)