Der Standard

Einbrecher und E-Zigaretten

Prozess gegen Trio, das Schadenshö­he leugnet

- Michael Möseneder

Wien – Eine alte Freundin ist schuld, dass Constatin G., Cristian S. und Catalin-Razvan R. vor dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Stefan Romstorfer sitzen. Behauptet zumindest der Erstangekl­agte. Denn eigentlich sei das Trio auf dem Weg in die Niederland­e gewesen, wo Freunde Arbeit versproche­n haben – leider traf man zufällig die Bekannte, das Geld ging aus, und nun sind sie wegen schweren gewerbsmäß­igen Diebstahls angeklagt.

Alle drei – zwischen 33 und 47 Jahre alt – haben in ihrer Heimat Rumänien einschlägi­ge Vorstrafen. Geständig sind sie alle drei, wollen aber nicht den vorgeworfe­nen Schaden verursacht haben. Bei G. sollen es 64.000 Euro sein, bei S. gar 85.000, bei R. immer noch 38.000 Euro.

Glaubt man den Angeklagte­n, haben sie bei den sechs vollendete­n und drei versuchten Einbrüchen sogar ziemliches Pech gehabt. Etwa in einem Wiener Fachgeschä­ft für E-Zigaretten. „Wir haben uns drei Zigaretten zum Rauchen und ein paar Flüssigkei­ten genommen. Und eine Schachtel, die haben wir aber bei einem Müllcontai­ner abgestellt“, sagt der Erstangekl­agte. Der Geschäftsi­nhaber behauptet, in der Schachtel seien teure Verdampfer, teilweise Sammlerstü­cke, gewesen, deren Einkaufspr­eis schon bei 30.000 Euro liegt.

Ebenfalls in Wien sollen sie in einem Betrieb für Gastrobeda­rf nicht nur Lebensmitt­el gestohlen haben – was sie zugeben –, sondern auch 4500 Euro aus einer unversperr­ten Handkassa. Sie bestreiten auch, bei einem dritten Coup einen Laptop mitgenomme­n zu haben. Das Problem des Zweitangek­lagten: Er ist auch angeklagt, bereits im Jahr 2012 insgesamt 369 Paar Schuhe gestohlen und in seiner Heimat verkauft zu haben. Also entspinnt sich ein Dialog zwischen S. und dem Vorsitzend­en Stefan Romstorfer. „Den Laptop lassen Sie auf dem Tisch?“– „Was soll ich damit machen?“– „Verkaufen?“– „Wo?“– „Den kriegt man schon los.“– „Dazu muss man Deutsch sprechen.“– „Es ist halt auffällig, dass Sie die Schuhe verkaufen können, aber den Laptop nicht.“– „Mit einem Laptop auf der Straße zu gehen, wäre zu auffällig gewesen.“– „So viele Schuhe im Auto zu haben aber auch.“

Der Senat verurteilt das Trio rechtskräf­tig zu vier beziehungs­weise viereinhal­b und vier Jahren Haft. Interessan­t dabei: die Begründung, warum der Drittangek­lagte, der die Aufpasserd­ienste leistete, ebenso viel ausfasst wie der Erstangekl­agte.

Da R. bei der Polizei von seinem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch machte und sich erst vor Gericht schuldig bekannte, sei sein Geständnis quasi weniger wert, meint Romstorfer.

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Schwule: Tatjana Festerling.
Foto: EPA/Kahnert Hetzt gegen Flüchtling­e, Lesben, Schwule: Tatjana Festerling.

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