Ministerien streiten über Gelder an NGOs für Flüchtlingshilfe
Innenressort verweist bei Gegenrechnung für Spenden auf das Finanzministerium
Wien – Für hohe Wellen sorgte am Montag der Brief des Innenministeriums an Flüchtlings hilfsorganisationen, indem die Anrechnung von Spenden auf die staatliche Förderung ein gemahnt wird. NGOs sowie Neos und die Sozialistische Jugend kritisierten das Vorhaben. Die Grünen sprachen von „nicht überbietbarer Bösartigkeit“. Dass die Organisationen eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben, erklärt der Arbeiter-Samariter-Bund damit, dass man für den Bund in Vorlage getreten sei und sonst auf den Kosten sitzengeblieben wäre.
Das Thema sorgt allerdings für Spannungen zwischen Ministerien. Das Innenressort verweist auf das Finanzministerium. Dieses kritisierte den Umgang des Innenressorts mit Abrechnungen und soll bei Kontrollen Fehler gefunden haben.
Laut dem Antirassismusverein Zara hat 2015 die Hetze gegen Asylsuchende im Netz stark zugenommen. Rassismus sei „endgültig in den politischen Handlungsspielraum“geraten. (red)
Alle Migranten, die nach dem Stichtag 20. März, null Uhr, „irregulär“über die Ägäis auf einer der griechischen Inseln den Boden der EU betreten haben, werden in der Regel in die Türkei abgeschoben, auch Syrer. Ausgenommen sind nur diejenigen, die nachweisen können, dass die Türkei für sie kein sicheres Asyl- bzw. Drittland ist – Kurden etwa.
So ist das im EU-Türkei-Pakt geregelt. Aber was passiert mit all jenen, die sich bereits vor dieser Fallfrist in Griechenland aufgehalten haben? Es betrifft nicht nur die geschätzt 12.000 Menschen, die in Idomeni an der griechischmazedonischen Grenze im Norden festsitzen. Nach Angaben der EU-Kommission von Montag geht man von rund 46.000 Flüchtlingen aus, die in ganz Griechenland (zum Teil) in Lagern warten, die vor dem Sonntag über das Meer gekommen sind und nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht. Um sie von den gemäß Türkei-Pakt Abzuschiebenden zu trennen (bis Montag waren das bereits mehr als 1600 Personen), haben die Behörden sie auf das Festland gebracht. Auf den Inseln sollen zunächst Lager für die „Neuen“freigehalten werden. 4000 Beamte, Experten, Übersetzer, Richter und Polizisten aus ganz Europa sollen die Asyl- verfahren bzw. Abschiebeverfahren mit türkischen Verbindungsbeamten abwickeln.
Für die 46.000 Flüchtlinge im Inland gelten die bisherigen Bestimmungen. Allerdings können sie nicht mehr (wie bis vor zwei Wochen) nach der Ersterfassung ihrer Identität Richtung Nordeuropa weiterziehen. Die Balkanroute ist von den EU-Staats- und Regierungschefs am 7. März de facto für geschlossen erklärt worden. Der Streit um Österreichs „Obergrenzen“und die Grenzkontrollen auf dem Balkan waren politische Spiegelfechterei.
Der deutsche Kanzleramtsminister Peter Altmaier erklärte in der Rheinischen Post am Montag, das Ziel sei, die Zahl der Flüchtlinge nach Deutschland „erheblich zu reduzieren“.
Das heißt für die 46.000, sie müssen den Asylantrag jetzt in Griechenland stellen: Kommt jemand für einen Aufenthaltstitel infrage, muss er im Land bleiben, soll später im Zuge der freien „Übersiedelungskontingente“in ein anderes EU-Land gebracht werden. Bisher sind 937 Plätze vergeben, rund 66.000 noch frei. Die Kommission will 6000 Asylwerber pro Monat übersiedeln.
Migranten ohne Chance auf Asyl sollen von Griechenland dann auch abgeschoben werden.