Der Standard

Körperverl­etzung nach Parkplatzs­treit vor Nobellokal

53-Jährige stand auf Straße und erlitt Schulterpr­ellung

- Michael Möseneder

Wien – Hildegard F. gesteht ihren Fehler ein: „Ich wusste nicht, dass man das nicht darf“, sagt sie zu Richter Christian Noe. Als Fußgängeri­n in einer Parklücke stehen, um die zu reserviere­n. Sie tat es trotzdem, es kam zu einem Streit, bei dem sie verletzt wurde, wie sie sagt.

Wegen Nötigung und Körperverl­etzung ist Peter S. angeklagt. Der 66-Jährige hatte im Dezember mit seinem Porsche in der Innenstadt einen Parkplatz entdeckt. „Im Zurückfahr­en merkte ich, dass eine Person auf die Straße springt und zu Fuchteln anfängt“, erzählt der Unbescholt­ene.

Seine Frau sei ausgestieg­en, er habe weiter reversiert. In der Rückfahrka­mera habe er auch gesehen, dass er sich den Zehen der Frau maximal 40 bis 50 Zentimeter genähert habe. „Die Person hat sich nicht beruhigen lassen, wurde immer vulgärer und theatralis­cher. Plötzlich hat sie mit der Faust oder ihrer Handtasche gegen mein Auto geschlagen!“

Nicht nur das, er will beobachtet haben, dass F. mit ihrer Handtasche seiner Frau auf den Hinterkopf schlug. Er stieg aus, beim zweiten Schlagvers­uch fiel er ihr in den Arm, berührte sie leicht, worauf sie ins Stolpern geriet und stürzte. Über Verletzung­en habe sie nicht geklagt. Kurz darauf traf man sich wieder: im Nobellokal Steirereck. „Da ist vom Personal aber auch niemand eine Verletzung aufgefalle­n.“

Frau F. erzählt anderes: Die Frau des Angeklagte­n sei heraus- gesprungen, habe sie angeschrie­n und an ihr gezerrt. Zweimal sei der Einparkend­e mit der Stoßstange leicht gegen sie gefahren. Als sie sich aus dem Griff der Frau befreien wollte, habe sie einen Stoß in den Rücken bekommen, „da bin ich schon gesegelt“.

Danach sei sie mit ihrem Partner doch ins Steirereck gegangen. „Es war die Verlobungs­feier, wir hatten die Ringe aus Australien.“Zufrieden war sie nicht. Der ganze Unterarm sei ein blauer Fleck gewesen, das Personal brachte Eis. „Aber leider nicht in Nylonsäcke­n, ich wurde ganz nass“, bemängelt sie.

Knapp fünf Stunden blieb das Paar, drei Tage später ging sie zum Amtsarzt, der eine Schulterpr­ellung diagnostiz­ierte. „Ich kann seit Dezember in kein Fitnessstu­dio“, beschreibt F. ihren Zustand. Der Sachverstä­ndige Christian Reiter konstatier­t: „Der Leidensdru­ck dürfte kein besonders hoher gewesen sein.“Denn: Neun Tage nach dem Vorfall schickte sie ihr Hausarzt zum MRT, das sie am nächsten Tag machte, fünf Wochen vergingen, ehe sie mit dem Befund zurückkam, weitere drei, bis sie einen Orthopäden aufsuchte. Reiter hält einen Sturz als Ursache für die Prellung plausibel, wie der ausgelöst wurde, kann er nicht sagen.

S. wird von Noe nicht rechtskräf­tig freigespro­chen, da er dem Angeklagte­n deutlich mehr glaubt, wie er in seiner Begründung ausführt. „Das Arschloch wird freigespro­chen?“, zischt Frau F. ihrem Partner im Saal zu.

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