Land prüft Gatterbeschränkung
Tierschützer fordern Verbot der Gatterjagd in Salzburg
Salzburg – Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) unternimmt erneut einen Anlauf die Gatterjagd zu verbieten. Sie streben eine Änderung des Salzburger Jagdgesetzes an und haben eine Einlage an den zuständigen Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) geschickt.
Vier Gutachten stützen ihre angedachten Änderungen. Laut dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Stefan Hammer sei der Landesgesetzgeber befugt, die Möglichkeiten der Gatterjagd aus Gründen des Tierschutzes einzuschränken. Das Land könne die Gatterjagd auch generell als zumindest potenziell tierquälerisch einstufen und damit verbieten.
Aus Schwaigers Büro heißt es, an einer Gesetzesänderung werde ohnehin schon seit Jänner gearbeitet. Ziel sei es, künftig keine neuen Gatter mehr beantragen zu können. Bei den Bestehenden sollen der Betrieb und die Überwa- chung verschärft werden. Es müssten genaue Aufzeichnungen über die Jagd geführt werden und die Aussetzung von Wild solle nur noch eingeschränkt – etwa zur Bestandswiederbegründung nach Seuchen oder zu Blutauffrischung – erlaubt sein. Die Grünen haben Anfang Februar im Landtag einen Antrag eingebracht, die gesetzlichen Möglichkeiten für ein Verbot der Jagd auf Zuchttiere und die Gatterjagd zu prüfen. In Salzburg gibt es derzeit drei Wildgehege.
Der angeregten Gesetzesänderung geht ein lang schwelender Streit zwischen VgT-Obmann Martin Balluch und den Salzburger Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof voraus. Nach einer Wildschweinjagd im Gatter auf Mayr-Melnhofs Grundstück bei Anthering, bei dem die Tierschützer anwesend waren, haben sich beide Seiten mit einer Vielzahl an Klagen eingedeckt. (ruep)