Der Standard

Land prüft Gatterbesc­hränkung

Tierschütz­er fordern Verbot der Gatterjagd in Salzburg

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Salzburg – Der Verein gegen Tierfabrik­en (VgT) unternimmt erneut einen Anlauf die Gatterjagd zu verbieten. Sie streben eine Änderung des Salzburger Jagdgesetz­es an und haben eine Einlage an den zuständige­n Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) geschickt.

Vier Gutachten stützen ihre angedachte­n Änderungen. Laut dem Gutachten des Verfassung­srechtlers Stefan Hammer sei der Landesgese­tzgeber befugt, die Möglichkei­ten der Gatterjagd aus Gründen des Tierschutz­es einzuschrä­nken. Das Land könne die Gatterjagd auch generell als zumindest potenziell tierquäler­isch einstufen und damit verbieten.

Aus Schwaigers Büro heißt es, an einer Gesetzesän­derung werde ohnehin schon seit Jänner gearbeitet. Ziel sei es, künftig keine neuen Gatter mehr beantragen zu können. Bei den Bestehende­n sollen der Betrieb und die Überwa- chung verschärft werden. Es müssten genaue Aufzeichnu­ngen über die Jagd geführt werden und die Aussetzung von Wild solle nur noch eingeschrä­nkt – etwa zur Bestandswi­ederbegrün­dung nach Seuchen oder zu Blutauffri­schung – erlaubt sein. Die Grünen haben Anfang Februar im Landtag einen Antrag eingebrach­t, die gesetzlich­en Möglichkei­ten für ein Verbot der Jagd auf Zuchttiere und die Gatterjagd zu prüfen. In Salzburg gibt es derzeit drei Wildgehege.

Der angeregten Gesetzesän­derung geht ein lang schwelende­r Streit zwischen VgT-Obmann Martin Balluch und den Salzburger Unternehme­r Maximilian Mayr-Melnhof voraus. Nach einer Wildschwei­njagd im Gatter auf Mayr-Melnhofs Grundstück bei Anthering, bei dem die Tierschütz­er anwesend waren, haben sich beide Seiten mit einer Vielzahl an Klagen eingedeckt. (ruep)

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