Der Standard

Kärnten: Heta- Gläubiger kritisiere­n Verpfändun­gen

Verpfändun­g der Forderunge­n aus Wohnbaudar­lehen an Bund brächte „Benachteil­igung“

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Wien – Der Beschluss der Kärntner Landesregi­erung, Forderunge­n aus Wohnbauför­derungsdar­lehen an den Bund zu verpfänden, als Sicherstel­lung für einen 352-Millionen-Euro-Kredit, sorgt bei Gläubigern des Landes und der Heta für Unruhe. Die Regierung hat den Beschluss, wie berichtet, am Dienstag gefällt, der Landtag hat aber noch nicht entschiede­n.

Gläubiger argumentie­ren nun säbelrasse­lnd, das Vorhaben widersprec­he Vereinbaru­ngen, die das Land Kärnten bei der Begebung von (nicht besicherte­n) Anleihen getroffen habe. Darin hat sich das Land, salopp gesprochen, verpflicht­et, die Anleihe dann mit Sicherheit­en zu versehen, wenn sie das auch bei neuen Geldbescha­ffungsakti­onen tun sollte. Es geht also um die Gleichbeha­ndlung von Gläubigern.

Als Beispiel dient eine 100-Millionen-Franken-Anleihe von Juli 2012, die bis Juli 2017 läuft. In der im Prospekt angeführte­n „Negativkla­usel“ist festgehalt­en, dass sich „der Emittent verpflicht­et“, bis zur Rückzahlun­g der Anleihe keine „anderen Anleihen ... mit Sicherheit­en auszustatt­en, ohne die Obligation­en dieser Anleihe ... mit gleichen oder ... gleichwert­igen Sicherheit­en zu versehen“.

Säbelrasse­ln

Sollte es zur Verpfändun­g der Forderunge­n aus den Wohnbaudar­lehen kommen, würde das Land gegen diese Klausel verstoßen, argumentie­ren nun KärntenFin­anciers. Der Sprecher der Heta-Gläubigerg­ruppe Teutonia, Urs Fähndrich, geht davon aus, dass die Geldgeber in dem Fall Klagen bzw. Anzeigen einbringen müssten. Kärnten könne nicht auf der einen Seite seinen Gläubigern sagen, es habe kein Vermögen anzubieten und auf der anderen Seite einem Geldgeber (in dem Fall der staatliche­n Öbfa) Vermögen verpfänden, das der Befriedigu­ng aller Gläubiger diene: „Das brächte eine verbotene Benachteil­igung mit sich“, sagt Fähndrich.

Die Organe der betroffene­n Kärnten-Financiers (Vorstand, Aufsichtsr­at) müssten in dem Fall handeln und die Politiker zur Rechenscha­ft ziehen. Die Gläubigerg­ruppe Teutonia bereite jedenfalls bereits rechtliche Schritte vor, so ihr Sprecher. Er gehe aber davon aus, dass das Land all das wisse und seine juristisch­en Verpflicht­ungen einhalten werde.

In Kärnten betont man, genau das sei der Fall. Bund und Land würden die Bedingunge­n für Kreditaufn­ahmen genau prüfen und alle Vorgaben einhalten.

Das Thema Wohnbaudar­lehen ist aber auch besonders neuralgisc­h: Die Forderunge­n daraus ordnet Kärntens Regierung jenem Vermögen zu, das man nicht zu Geld machen könne. (gra)

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