Der Standard

Konsumente­nschützer: Bankomatko­sten nicht an Kunden weitergebe­n

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Wien – Nach der Einführung von Bankomatge­bühren durch den US-Anbieter Euronet ist eine Diskussion über deren Rechtmäßig­keit aufgeflamm­t – und darüber, wer diese letztlich zu tragen habe. Laut Konsumente­nschützern dürfen Banken diese Abgabe nicht an Kunden weiterreic­hen. Diese Ansicht wird in der Bankenspar­te der Wirtschaft­skammer nicht geteilt. Sollte dies aber dennoch der Fall sein und die Banken auf den Fremdspese­n sitzen bleiben, ortet die Bundeswett­bewerbsbeh­örde das Problem, dass die Institute dadurch ihre eigenen Mitbewerbe­r finanziere­n würden. Ein Verbot der Gebühren halten die Wettbewerb­shüter aber für problemati­sch. Unterdesse­n hat Rewe die Kooperatio­n mit Euronet beendet. (red)

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