Konsumentenschützer: Bankomatkosten nicht an Kunden weitergeben
Wien – Nach der Einführung von Bankomatgebühren durch den US-Anbieter Euronet ist eine Diskussion über deren Rechtmäßigkeit aufgeflammt – und darüber, wer diese letztlich zu tragen habe. Laut Konsumentenschützern dürfen Banken diese Abgabe nicht an Kunden weiterreichen. Diese Ansicht wird in der Bankensparte der Wirtschaftskammer nicht geteilt. Sollte dies aber dennoch der Fall sein und die Banken auf den Fremdspesen sitzen bleiben, ortet die Bundeswettbewerbsbehörde das Problem, dass die Institute dadurch ihre eigenen Mitbewerber finanzieren würden. Ein Verbot der Gebühren halten die Wettbewerbshüter aber für problematisch. Unterdessen hat Rewe die Kooperation mit Euronet beendet. (red)