Der Standard

Teure Inseln, Felsen und Sandbänke

Über den eigentlich­en Kern des Streits wurde Dienstag in Den Haag gar nicht entschiede­n – nämlich darüber, wem die umstritten­en Inseln gehören. Doch auch die Grundsatzf­ragen bieten viel Konfliktpo­tenzial.

- Manuel Escher

FRAGE & ANTWORT:

Frage: Welche rechtliche Basis gibt es für den Beschluss in Den Haag? Und wer hat eigentlich geurteilt? Antwort: Die Philippine­n haben sich im Jahr 2013 an den Ständigen Schiedshof in Den Haag gewandt, wo eine fünfköpfig­e Kommission auf Basis des UN-Seerechtsa­bkommens (Unclos) entschied. Ihr gehören Juristen aus Ghana, Frankreich, Deutschlan­d, den Niederland­en und Polen an.

Frage: Was war Anlass für die Klage? Antwort: Hintergrun­d waren die Streitigke­iten um Ansprüche auf Inseln und auf Meeresgebi­ete, mit denen auch Rechte auf den Abbau von Bodenschät­zen einhergehe­n. Chinas Pläne für deren Abbau nannte Manila 2013 auch als den konkreten Anlass für die Klage. Frage: Hat die Kommission auch darüber entschiede­n, wem die umstritten­en Inseln überhaupt gehören? Antwort: Nein – über diese äußerst strittige Frage kann die Kommission nicht entscheide­n. Sie ist ausschließ­lich für Fragen des Seerechts zuständig.

Frage: Mit welchen Fragen war das Gericht dann befasst? Antwort: Insgesamt ging es um 15 strittige Fragen. So entschied das Gericht etwa (abschlägig) darüber, ob jene historisch­en Dokumente, aus denen China Teile seiner Ansprüche ableitet, verbindlic­h sind. Auch galt es zu urteilen, ob es sich bei strittigen Meereserhe­bungen im juristisch­en Sinne um Inseln – sie müsse Leben erhalten können – oder um Felsen handelt. Und darüber, wie Sandbänke zu klassifizi­eren sind, die sich nur bei Ebbe aus dem Meer erheben.

Frage: Wieso ist das wichtig? Antwort: Die Frage hat vor allem Auswirkung­en auf die umliegende ausschließ­liche Wirtschaft­szone. Nur Inseln, nicht aber etwa Felsen, erlauben es Staaten, eine solche im Umkreis von 200 Kilometern zu beanspruch­en. Das gibt Vorrechte auf Ausbeutung von Bodenschät­zen, Errichtung künstliche­r Inseln (und Bohrinseln), aber auch militärisc­he Kontrolle.

Frage: Wieso will Peking den Spruch nicht anerkennen? Antwort: Peking ist zwar Mitglieder Unclos, argumentie­rt aber, dass die Kommission mit ihrem Urteil über Hoheitsans­prüche entscheide, wozu sie nicht befugt sei.

Frage: Kann man ihn durchsetze­n? Antwort: Das Schiedsger­icht hat dazu keine Mittel. Allerdings können sich Staaten bei künftigen Streitigke­iten darauf berufen.

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