Bankomatgebühren, eine heiße Kartoffel
Nach der Einführung von Bankomatgebühren durch den US-Anbieter Euronet herrscht Unklarheit über deren Rechtmäßigkeit – und wer sie letztlich zu tragen hat. Unterdessen hat Rewe die Kooperation mit Euronet beendet.
Wien – Die Einführung von Bankomatgebühren in Österreich durch den US-Anbieter Euronet schlägt hohe Wellen. Einerseits lehnen etwa Sozialminister Alois Stöger und Konsumentenschützer derartige Gebühren für Geldbehebungen grundsätzlich ab, zudem herrscht Unklarheit, wer diese Kosten letztlich zu tragen hat. Derzeit prüft die Bundeswettbewerbsbehörde, ob sich Drittanbieter gegenüber Banken dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten.
Konkret verlangt Euronet, das in Österreich rund 70 Geldausgabeautomaten betreibt, pro Behebung 1,95 Euro. Weiterhin kostenfrei sind hingegen Transaktionen über Geräte heimischer Banken, deren mehr als 7500 Automaten mit dem grün-blauen Logo von Payment Service Austria (PSA) betreut werden. Nun halten es die Wettbewerbshüter für möglich, dass die Banken die Drittanbieter – und damit ihre eigenen Mitbewerber – finanzieren müssten.
Denn laut Christian Prantner von der Arbeiterkammer, der bereits von zahlreichen Konsumentenbeschwerden über die neue Gebühr berichtet, dürfen Banken Kosten für Geldbehebungen von Drittanbietern nicht weiterverrechnen, da dies nicht durch die bestehenden Kontoführungsverträge gedeckt sei. „Die derzeitigen Verträge geben das nicht her“, erläutert der Experte für Finanzdienstleistungen. „Wir sind der Meinung, dass die Banken diese Gebühren schlucken müssen.“
Kein Pauschalurteil
Diesem „Pauschalurteil“widerspricht der Obmann der Bankensparte in der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, unter Verweis darauf, dass das Bank-Kunden-Verhältnis bei den Instituten unterschiedlich geregelt sei. „Der Kunde hat die Wahl, wo er abhebt“, ergänzt er. Wenn man darauf achte, dass keine Gebühren anfallen, würde sich die Frage gar nicht stellen, wer diese zu tragen habe.
Rechtsexperte Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt ebenfalls die Meinung, dass Banken diese Gebühren nicht weiterreichen dürfen. Sollten Konten von Kunden dennoch mit Gebühren durch Behebungen von Euronet-Automaten belastet werden, empfiehlt er, bei der Bank dagegen Einspruch zu erheben. Einen entsprechenden Musterbrief hat der VKI für Betroffene online gestellt.
Zudem prüft der Verein, ob er generell gegen die Euronet-Gebühren vorgehen wird. „Es ist fraglich, ob die Art und Weise zulässig ist“, erklärt Hirmke unter Hinweis auf möglicherweise mangelhafte Transparenz. Bei Behebungen von Euronet-Bankomaten werden Kunden erst vor der endgültigen Bestätigung der Transaktion darauf hingewiesen, dass diese mit einer Gebühr belastet ist.
Drittanbietern das Einheben von Bankomatgebühren schlichtweg zu untersagen, hat laut Bundeswettbewerbsbehörde einen Haken. Nämlich, dass dadurch die einzige Konkurrenz für Banken am Markt für Geldautomaten aus- geschaltet werden könnte – ein ebenfalls unerwünschtes Ergebnis. Sozialminister Stöger hatte sich bereits Ende April ein generelles Verbot von Bankomatgebühren ausgesprochen, Anfang Mai schien das Thema nach einem Bankomatengipfel vom Tisch zu sein. Nachdem Euronet nun vorangeprescht ist, dürfte auf Dauer nur sicher sein, dass Behebungen bei Geräten der Hausbank gebührenfrei bleiben, wie Finanzminister Hans-Jörg Schelling betonte.
Zudem haben auch Österreichs Supermärkte auf Abgaben an Geldausgabeautomaten reagiert. Rewe hat umgehend den Vertrag mit Euronet gekündigt, wie Konzernsprecherin Ines Schurin dem STANDARD bestätigte. Von den weiteren Betreibern, First Data und PSA, ließ sich der Handelskonzern zusichern, dass Geldabheben in seinen Billa- und Merkur-Filialen auch künftig kostenfrei bleibt. Spar arbeitet nicht mit Euronet, aber mit First Data und Raiffeisen zusammen – und holte sich von den beiden ebenfalls eine Bestätigung, dass alles beim Alten bleibt. Rewe zählt rund 80, Spar mehr als 100 Bankomaten in den Eingangsbereichen ihrer Geschäfte, wofür die Betreiber eine Standmiete entrichten müssen. pverbraucherrecht.