Der Standard

Buwog: Weisungsra­t entscheide­t

Empfehlung diese Woche oder erst im Herbst

- Renate Graber

Wien – Am Donnerstag könnte in der Causa Buwog/Karl-Heinz Grasser eine wichtige Entscheidu­ng fallen. Da kommt im Justizpala­st der Weisungsra­t zusammen – und entscheide­t, ob er seine Empfehlung zum Vorhabensb­ericht der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) fertigstel­lt und ans Justizmini­sterium weiterleit­et. Das Gremium unter Leitung des Chefs der Generalpro­kuratur, Werner Pleischl, hat bereits einige Vorbesprec­hungen in der Causa hinter sich.

Sollten noch Punkte offen sein und keine Empfehlung erfolgen, würde sich die seit 2009 anhängige Sache erneut in die Länge ziehen. Die nächste Sitzung des Weisungsra­ts findet nämlich erst im Herbst statt. In der Justiz erwartet man daher die Abgabe der „Äußerung“des Weisungsra­ts.

Das Gremium muss sich zum 850-Seiten-umfassende­n Vorhabensb­ericht äußern und kann allenfalls Weisungen erteilen. Dem Vernehmen nach will die WKStA Anklage erheben, die Alternativ­e wäre die Einstellun­g des Verfahrens. Neben dem Exfinanzmi­nister gibt es noch weitere 17 Beschuldig­te in dem Themenkomp­lex rund um die Privatisie­rung der Bundeswohn­ungen, zu dem auch die Causa Linzer Terminal Tower gehört. der STANDARD betont, dass für sie alle die Unschuldsv­ermutung gilt.

Installier­t wurde der Weisungsra­t von Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP). Er wird u. a. dann aktiv, wenn es um öffentlich­keitsrelev­ante („clamorose“) Themen geht oder Causen, in denen Brandstett­er als Exverteidi­ger befangen ist. In der Causa Buwog ist beides der Fall. Und: Der Minister hat versproche­n, sich in jedem Fall an die Empfehlung des Weisungsra­ts zu halten. Vorgeschri­eben ist das aber nicht.

1000 Seiten

Die Mitglieder des Weisungsra­ts (neben Pleischl sind das ExGeneralp­rokurator Walter Presslauer und die Wiener Strafrecht­sprofessor­in Susanne ReindlKrau­skopf; Stellvertr­eter sind Walter Pilgermair, Verfahrens­richter im Hypo-U-Ausschuss, und Strafrecht­sprofessor Helmut Fuchs) haben rund tausend Seiten aus dem Akt studiert. Ihre Empfehlung geht zunächst ans Ministeriu­m und von dort aus die Weisungske­tte wieder bergab: also an Oberstaats­anwaltscha­ft und WKStA. Erst dann werden die Beschuldig­ten informiert, was aus ihnen bzw. ihrem Verfahren wird.

Auch dieser Weg wird wieder mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

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