Minderjährige haften nicht für Mindestsicherung
Salzburg – Ein minderjähriges Kind hat keine Unterhaltspflicht für die eigene Mutter, wenn es etwa einen Bausparvertrag besitzt. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag einer Salzburgerin klar. Das Land Salzburg hatte vorher verlangt, dass vor Gewährung von Mindestsicherung der Bausparvertrag aufgelöst werden müsste. (APA)