Lagarde wird für Währungsfonds zur Hypothek
IWF-Chefin muss in Frankreich wegen „Fahrlässigkeit“vor Gericht
Eine der mächtigsten Frauen der Welt muss einen erniedrigenden Gang vor Gericht antreten – obwohl sie an sich keine Schuld trifft. Es sei denn wegen „Fahrlässigkeit“. Diesen Begriff wählte der Kassationshof am Freitag in einem nicht anfechtbaren Entscheid, um einen komplizierten Tatbestand zu umschreiben. Treffender wäre „Mithilfe zu einem Polithandel“.
Lagarde hatte 2007 als Wirtschaftsministerin Hand geboten für ein Schiedsgerichtsverfahren, das indirekt ihrem Vorgesetzten, Staatspräsident Nicolas Sarkozy, half, aber den französischen Staat um 404 Millionen Euro brachte. Diesen Schadenersatz billigte das private Schiedsgericht dem Sportunternehmer Bernard Tapie zu.
Der Fußballmanager aus Marseille hatte 1998 vom Crédit Lyonnais seinerseits Schadenersatz verlangt: Die Bank hatte ihm den deutschen Sportartikelhersteller Adidas für 315 Millionen abgekauft – verkaufte das deutsche Unternehmen kurz darauf für 701 Millionen weiter. Tapie geriet darüber in Rage, doch konnte er vor Gericht nie belegen, dass er vom Crédit Lyonnais wirklich herein- gelegt worden war. Ein Jahr später einigte sich Wirtschaftsministerin Lagarde – als Rechtsnachfolgerin der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais – mit Tapie auf die Einrichtung eines privaten Schiedsgerichtes. Dieses entschädigte Tapie großzügig. Laut vielen Kommentatoren in Paris waren die 404 Millionen der „Preis“dafür, dass der linke und in Frankreich populäre Tapie bei den Präsidentschaftswahlen 2007 zur Wahl Sarkozy aufrief. Was er auch wirklich tat.
Lagarde drohen maximal ein Jahr Haft und 15.000 Euro Buße. Der Internationale Währungsfonds drückte ihr sofort sein Vertrauen aus. Fürs Erste kann der IWF aber gar nicht anders, als sich hinter seine Generalsekretärin zu stellen, nachdem er sie im Wissen um den Pariser Rechtsstreit erst im Februar für ein zweites, am 5. Juli begonnenes Mandat im Amt bestätigt hatte.