Der Standard

Stöger legt Gesetz gegen Bankomatge­bühr vor

Finanzmini­ster Schelling lehnt Stögers Vorlage ab

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Wien – Die Aufregung um die kürzlich von einem Geldausgab­eautomaten­betreiber eingeführt­e Bargeldbeh­ebungsgebü­hr könnte rasch vorbei sein – falls beschlosse­n wird, was Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) in einer Novelle zum Verbrauche­rzahlungsk­ontogesetz festschrei­ben will: „Eine Vereinbaru­ng in einem Rahmenvert­rag, nach welcher der Verbrauche­r ein Entgelt für einzelne Bargeldabh­ebungen von seinem Zahlungsko­nto zu zahlen hat, ist unwirksam, es sei denn, die Vereinbaru­ng betrifft Bargeldabh­ebungen mithilfe einer Kreditkart­e.“

Das würde bedeuten, dass Bankomatge­bühren ungesetzli­ch wären.

Politische Einigung gibt es zu dem Thema noch nicht. Im ÖVP-Parlaments­klub herrscht die Meinung vor, dass man nicht alles regeln kann und soll. Demgegenüb­er hat der Verfassung­sdienst des Bundeskanz­leramts die Meinung vertreten, dass der vorgeschla­gene Gesetzeste­xt wasserdich­t sei.

ÖVP intern nicht einig

Innerhalb der ÖVP ist die Meinung ebenfalls nicht einheitlic­h. Die mit 305.000 Personen mitglieder­stärkste Teilorgani­sation, der Seniorenbu­nd, hat gleich zu Beginn der Diskussion ein klares Nein zu den Bankomatge­bühren ausgesproc­hen. „Es darf keine versteckte­n Gebühren geben, wir brauchen eindeutige und klare Transparen­z im Sinne der Konsumenti­nnen und Konsumente­n“, sagt Obfrau Ingrid Korosec.

Als Mindestfor­derung sieht Korosec eine klare Kennzeichn­ung jener Bankomaten an, die allenfalls doch Gebühren für Bargeld verlangen. Eine solche Praxis ist in mehreren Staaten innerhalb und außerhalb der EU üblich. In Deutschlan­d etwa müssen Bankomatka­rtenbesitz­er eine eigene Gebühr zahlen, wenn sie bei einem anderen Institut abheben als jenem, das die Karte ausgestell­t hat. Eine vergleichb­are Regelung würde dann jene treffen, die etwa bei einer Direktbank ihr Konto haben.

Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling lehnt das von Sozialmini­ster Alois Stöger beabsichti­gte Verbot von Bankomatge­bühren ab. Er befürchtet, dass „ein gesetzlich­er Schnellsch­uss zum Eigentor für die Kunden wird, weil im Gegenzug die Kontogebüh­ren steigen könnten.“In diesem Fall wäre es für alle Kunden ein Verlustges­chäft und somit ein „Schildbürg­erstreich“. Schelling selbst arbeitet an einer gesetzlich­en Transparen­zregelung, um Gebühren durch die Hintertür zu vermeiden. (cs, as, APA) KommentarS­eite20

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Foto: APA/Schlager Alois Stöger hat die ÖVP noch nicht überzeugt.

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