Stöger legt Gesetz gegen Bankomatgebühr vor
Finanzminister Schelling lehnt Stögers Vorlage ab
Wien – Die Aufregung um die kürzlich von einem Geldausgabeautomatenbetreiber eingeführte Bargeldbehebungsgebühr könnte rasch vorbei sein – falls beschlossen wird, was Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in einer Novelle zum Verbraucherzahlungskontogesetz festschreiben will: „Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag, nach welcher der Verbraucher ein Entgelt für einzelne Bargeldabhebungen von seinem Zahlungskonto zu zahlen hat, ist unwirksam, es sei denn, die Vereinbarung betrifft Bargeldabhebungen mithilfe einer Kreditkarte.“
Das würde bedeuten, dass Bankomatgebühren ungesetzlich wären.
Politische Einigung gibt es zu dem Thema noch nicht. Im ÖVP-Parlamentsklub herrscht die Meinung vor, dass man nicht alles regeln kann und soll. Demgegenüber hat der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts die Meinung vertreten, dass der vorgeschlagene Gesetzestext wasserdicht sei.
ÖVP intern nicht einig
Innerhalb der ÖVP ist die Meinung ebenfalls nicht einheitlich. Die mit 305.000 Personen mitgliederstärkste Teilorganisation, der Seniorenbund, hat gleich zu Beginn der Diskussion ein klares Nein zu den Bankomatgebühren ausgesprochen. „Es darf keine versteckten Gebühren geben, wir brauchen eindeutige und klare Transparenz im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten“, sagt Obfrau Ingrid Korosec.
Als Mindestforderung sieht Korosec eine klare Kennzeichnung jener Bankomaten an, die allenfalls doch Gebühren für Bargeld verlangen. Eine solche Praxis ist in mehreren Staaten innerhalb und außerhalb der EU üblich. In Deutschland etwa müssen Bankomatkartenbesitzer eine eigene Gebühr zahlen, wenn sie bei einem anderen Institut abheben als jenem, das die Karte ausgestellt hat. Eine vergleichbare Regelung würde dann jene treffen, die etwa bei einer Direktbank ihr Konto haben.
Finanzminister Hans Jörg Schelling lehnt das von Sozialminister Alois Stöger beabsichtigte Verbot von Bankomatgebühren ab. Er befürchtet, dass „ein gesetzlicher Schnellschuss zum Eigentor für die Kunden wird, weil im Gegenzug die Kontogebühren steigen könnten.“In diesem Fall wäre es für alle Kunden ein Verlustgeschäft und somit ein „Schildbürgerstreich“. Schelling selbst arbeitet an einer gesetzlichen Transparenzregelung, um Gebühren durch die Hintertür zu vermeiden. (cs, as, APA) KommentarSeite20