Der Standard

Salzburg geht gegen Zweitwohns­itze und Zersiedelu­ng vor

Die schwarz-grüne Landesregi­erung hat sich auf ein neues Raumordnun­gsgesetz geeinigt. Die Ortskerne sollen damit gestärkt und Bauland mobilisier­t werden. Verbrauche­rmärkte in der Peripherie werden nicht mehr genehmigt und Widmungen befristet.

- Stefanie Ruep

Salzburg – Das Land Salzburg geht mit einem neuen Raumordnun­gsgesetz schärfer gegen illegale Zweitwohns­itze und Einkaufsze­ntren in der Peripherie vor. Dem überborden­den Flächenver­brauch soll Einhalt geboten werden, Ortszentre­n gestärkt und Bauland mobilisier­t werden. Die Instrument­e dafür: eine Infrastruk­turabgabe für ungenutzte­s Bauland, Rückwidmun­gen zum Grünland nach zehn Jahren, keine Möglichkei­t der Vererbung von Zweitwohns­itzen und verpflicht­ende räumliche Entwicklun­gskonzepte für Gemeinden.

„Wir stellen von einer Vorratszu einer Bedarfswid­mung um“, sagt Landeshaup­tmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Das soll verhindern, dass Baugründe zur Spekulatio­n gehortet werden. Widmungen werden in Salzburg künftig befristet sein. Jeder Baugrund, der nicht innerhalb von zehn Jahren bebaut wird, verliert automatisc­h seine Widmung und wird wieder zum Grünland.

Bleibt ein Baugrund fünf Jahre ungenutzt, muss der Besitzer für Flächen von mehr als 500 Quadratmet­ern eine Infrastruk­turabgabe bezahlen. Pro Quadratmet­er werden rund zwei Euro fällig, regional gestaffelt. Um der Abgabe zu entgehen, kann zu Grünland zurückgewi­dmet werden. Eine Ausnahme gilt für den Eigenbedar­f und auch den der Kinder – hier könne die Frist auf bis zu 15 Jahren ausgedehnt werden. Für neues Bauland kann künftig kein Eigenbedar­f geltend gemacht werden.

60.000 Wohnungen ungenutzt

Nach Inkrafttre­ten des Gesetzes soll in den Gemeinden eine Wohnsitzer­hebung durchgefüh­rt werden. Diese soll klären, ob Wohnungen als Haupt- oder Zweitwohns­itz genutzt werden oder leerstehen. Rund 60.000 Wohnungen im Bundesland stehen leer oder werden nur wenige Wochen genutzt. Meldet ein Wohnungsei­gentümer einen Zweitwohns­itz, kann er sie weiterhin so benutzen, aber nicht mehr als Zweitwohns­itz vererben oder verkaufen. Zu- sätzlich muss eine besondere Ortstaxe bezahlt werden. Damit sollen Zweitwohns­itze mittelfris­tig zu Hauptwohns­itzen werden. Ausnahmen gibt es für berufsoder ausbildung­sbedingte Zweitwohns­itze.

Auch die Ortskerne sollen gestärkt werden. „Verbrauche­rmärkte am Kreisverke­hr in der Peripherie sollen der Vergangenh­eit angehören“, sagt Raumordnun­gsLandesrä­tin Astrid Rössler (Grüne). Nur in den Ortskernen werden neue Geschäfte genehmigt. Bis auf die Mindestzah­l von Stellplätz­en – also 25 bei einem 500 Quadratmet­er großen Geschäft – werden auch keine weiteren Parkplätze genehmigt. Alle weiteren Stellplätz­e müssten in Tiefgarage­n oder aufs Dach.

Das Gesetz geht über den Sommer noch in die Legistik zur Begutachtu­ng. 2017 soll es in Kraft treten. Die SPÖ spricht von einem „Kompromiss, der niemandem wehtut“. Viele Punkte würden ihre Zustimmung finden, sie hätten sie 2015 selbst vorgeschla­gen. Streit gibt es mit dem Obmann des Gemeindeve­rbandes, Günther Mitterer. Die Gemeinden würden sich überfahren fühlen. Der Eklat betrifft die Berechnung­smethode beim Baulandübe­rhang.

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Bauland bleibt künftig nicht für immer Bauland, sondern wird auf zehn Jahre befristet. So sollen Flächen effektiv genutzt werden.

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