Der Standard

Bankomatge­bühr: Wann ein Verbot zulässig wäre

Im Durchschni­tt kostet ein Gehaltskon­to heute laut Arbeiterka­mmer um 56 Prozent mehr als im Jahr 2008. Einige Banken verrechnen auch jetzt schon Gebühren für einzelne Bargeldabh­ebungen – wenn auch nicht direkt am Bankomaten.

- Günther Oswald

Wien – So schnell wird es wohl nichts mit einem gesetzlich­en Verbot von Bankomatge­bühren. Die ÖVP lehnt einen entspreche­nden SPÖ-Vorstoß ab. Er warne davor, mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, sagte ÖVP-Generalsek­retär Peter McDonald am Montag zum STANDARD. Man könne nicht weniger Bürokratie verspreche­n und dann bei so einem Anlass gleich nach neuen Gesetzen rufen. Mehr Transparen­z – die ÖVP plädiert für eine Kennzeichn­ung von gebührenpf­lichtigen Automaten – werde dafür sorgen, dass die Konsumente­n die richtigen Entscheidu­ngen treffen, so McDonald.

Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) hat dem Koalitions­partner zuletzt bereits einen Gesetzesen­twurf übermittel­t. Bankomatge­bühren würden damit – abgesehen von Kreditkart­enabhebung­en – für unwirksam erklärt. Formell in Begutachtu­ng geschickt wird der Entwurf aber ohne den Sanktus der ÖVP nicht, wie man versichert. Diese Vorgangswe­ise ist im Koalitions­pakt vereinbart.

Die SPÖ stützt sich jedenfalls auf ein Gutachten des Verfassung­sdienstes im Kanzleramt. In der vierseitig­en Stellungna­hme, die dem STANDARD vorliegt, heißt es zunächst, dass die geplante Regelung „eine Einschränk­ung der Vertragsau­tonomie und damit einen Eingriff in das verfassung­sgesetzlic­h gewährleis­tete Eigentumsg­rundrecht“darstelle.

Eine solche Einschränk­ung sei aber zulässig, „wenn sie im öffentlich­en Interesse“und „verhältnis­mäßig“sei. Das öffentlich­e Interesse sei wegen des Konsumente­nschutzes gegeben. Sachlich gerechtfer­tigt sei das Gesetz, weil es jedem Zahlungsdi­enstleiste­r unbenommen bleibe, die für die Bereitstel­lung von Bankomaten entstehend­en Kosten „bei der Berechnung der Kontoführu­ngsgebühr zu kalkuliere­n“.

Zulässig wäre es laut dem Gutachten aber auch, jenen Anbietern die Einhebung einer Gebühr zu untersagen, die selbst gar kein direktes Vertragsve­rhältnis mit dem Kunden haben. Zur Erinnerung: Anlassfall für den aktuellen Wirbel war der US-Anbieter Euronet, der in Österreich rund 70 Automaten betreibt, seinerseit­s Verträge mit den Banken hat und seit kurzem 1,95 Euro pro Behebung verlangt.

Stellt sich noch die Frage, wie viel die heimischen Banken derzeit für ihre Dienste verlangen. Die Arbeiterka­mmer (AK) vergleicht jedes Jahr die wichtigste­n Girokontoa­ngebote. Zuletzt wurden 40 Produkte bei 17 Banken verglichen. Dabei wird von durchschni­ttlich 280 Buchungen pro Jahr ausgegange­n.

Die Bandbreite ist enorm: Easybank und Hello Bank bieten Gehaltskon­ten an, die nichts kosten. Der Großteil der Angebote kostet um die 100 Euro pro Jahr.

Am teuersten sind das „Exklusiv-Konto“der Volksbank Wien (202,80 Euro), die „Kontobox Xlarge“der Bawag (229,62 Euro) und das BTV-Gehaltskon­to der Bank für Tirol und Vorarlberg (315,26 Euro), wobei aber bei den teureren Konten häufig Zusatzleis­tungen – etwa eine oder mehrere Kreditkart­en – inkludiert sind.

Zeilengebü­hren

Etwa zwei Drittel der Konten basieren auf Pauschalan­geboten. Beim Rest wird nach Zeilen abgerechne­t, wobei dann auch einzelne Bankomatab­hebungen zu Buche schlagen können. Beim „Perfect Fit Konto“der Bank Austria kostet eine Abhebung beispielsw­eise 30 Cent. Bei der Bawag PSK ist eine Automatent­ransaktion inkludiert, der Rest kostet 39 Cent. Beim „Vorteilsko­nto“der Oberbank wiederum sind 30 Buchungen pro Monat inkludiert, darüber hinaus fallen 27 Cent pro Transaktio­n an – auch am Bankomaten.

Nimmt man den Median aller Kontenange­bote (50 Prozent kosten mehr, 50 weniger), ergab sich in den vergangene­n Jahren eine deutliche Steigerung. 2008 wurden im Durchschni­tt noch 69,37 Euro verrechnet, zuletzt waren es laut AK bereits 108,46 Euro (plus 56 Prozent seit 2008). Allein von 2015 auf 2016 gab es eine Steigerung um 23,1 Prozent.

Bei dieser Berechnung ist freilich nicht berücksich­tigt, wie viele Kunden bei welcher Bank sind. Aufschluss­reicher ist daher wohl der Preisindex der Statistik Austria für Bankdienst­leistungen – auch wenn dieser weiter gefasst ist (Girokonten, Kreditkart­engebühren, Wertpapier­depotgebüh­ren). Demnach sind die Preise für die Bankleistu­ngen in den vergangene­n Jahren nur geringfügi­g stärker gestiegen als das allgemeine Preisnivea­u.

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SPÖ und ÖVP werden sich bei der Frage nach einem gesetzlich­en Verbot von Bankomatge­bühren wohl nicht mehr einig. Die Schwarzen wollen nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen“.

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