Bankomatgebühr: Wann ein Verbot zulässig wäre
Im Durchschnitt kostet ein Gehaltskonto heute laut Arbeiterkammer um 56 Prozent mehr als im Jahr 2008. Einige Banken verrechnen auch jetzt schon Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen – wenn auch nicht direkt am Bankomaten.
Wien – So schnell wird es wohl nichts mit einem gesetzlichen Verbot von Bankomatgebühren. Die ÖVP lehnt einen entsprechenden SPÖ-Vorstoß ab. Er warne davor, mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, sagte ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald am Montag zum STANDARD. Man könne nicht weniger Bürokratie versprechen und dann bei so einem Anlass gleich nach neuen Gesetzen rufen. Mehr Transparenz – die ÖVP plädiert für eine Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Automaten – werde dafür sorgen, dass die Konsumenten die richtigen Entscheidungen treffen, so McDonald.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat dem Koalitionspartner zuletzt bereits einen Gesetzesentwurf übermittelt. Bankomatgebühren würden damit – abgesehen von Kreditkartenabhebungen – für unwirksam erklärt. Formell in Begutachtung geschickt wird der Entwurf aber ohne den Sanktus der ÖVP nicht, wie man versichert. Diese Vorgangsweise ist im Koalitionspakt vereinbart.
Die SPÖ stützt sich jedenfalls auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. In der vierseitigen Stellungnahme, die dem STANDARD vorliegt, heißt es zunächst, dass die geplante Regelung „eine Einschränkung der Vertragsautonomie und damit einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsgrundrecht“darstelle.
Eine solche Einschränkung sei aber zulässig, „wenn sie im öffentlichen Interesse“und „verhältnismäßig“sei. Das öffentliche Interesse sei wegen des Konsumentenschutzes gegeben. Sachlich gerechtfertigt sei das Gesetz, weil es jedem Zahlungsdienstleister unbenommen bleibe, die für die Bereitstellung von Bankomaten entstehenden Kosten „bei der Berechnung der Kontoführungsgebühr zu kalkulieren“.
Zulässig wäre es laut dem Gutachten aber auch, jenen Anbietern die Einhebung einer Gebühr zu untersagen, die selbst gar kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben. Zur Erinnerung: Anlassfall für den aktuellen Wirbel war der US-Anbieter Euronet, der in Österreich rund 70 Automaten betreibt, seinerseits Verträge mit den Banken hat und seit kurzem 1,95 Euro pro Behebung verlangt.
Stellt sich noch die Frage, wie viel die heimischen Banken derzeit für ihre Dienste verlangen. Die Arbeiterkammer (AK) vergleicht jedes Jahr die wichtigsten Girokontoangebote. Zuletzt wurden 40 Produkte bei 17 Banken verglichen. Dabei wird von durchschnittlich 280 Buchungen pro Jahr ausgegangen.
Die Bandbreite ist enorm: Easybank und Hello Bank bieten Gehaltskonten an, die nichts kosten. Der Großteil der Angebote kostet um die 100 Euro pro Jahr.
Am teuersten sind das „Exklusiv-Konto“der Volksbank Wien (202,80 Euro), die „Kontobox Xlarge“der Bawag (229,62 Euro) und das BTV-Gehaltskonto der Bank für Tirol und Vorarlberg (315,26 Euro), wobei aber bei den teureren Konten häufig Zusatzleistungen – etwa eine oder mehrere Kreditkarten – inkludiert sind.
Zeilengebühren
Etwa zwei Drittel der Konten basieren auf Pauschalangeboten. Beim Rest wird nach Zeilen abgerechnet, wobei dann auch einzelne Bankomatabhebungen zu Buche schlagen können. Beim „Perfect Fit Konto“der Bank Austria kostet eine Abhebung beispielsweise 30 Cent. Bei der Bawag PSK ist eine Automatentransaktion inkludiert, der Rest kostet 39 Cent. Beim „Vorteilskonto“der Oberbank wiederum sind 30 Buchungen pro Monat inkludiert, darüber hinaus fallen 27 Cent pro Transaktion an – auch am Bankomaten.
Nimmt man den Median aller Kontenangebote (50 Prozent kosten mehr, 50 weniger), ergab sich in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung. 2008 wurden im Durchschnitt noch 69,37 Euro verrechnet, zuletzt waren es laut AK bereits 108,46 Euro (plus 56 Prozent seit 2008). Allein von 2015 auf 2016 gab es eine Steigerung um 23,1 Prozent.
Bei dieser Berechnung ist freilich nicht berücksichtigt, wie viele Kunden bei welcher Bank sind. Aufschlussreicher ist daher wohl der Preisindex der Statistik Austria für Bankdienstleistungen – auch wenn dieser weiter gefasst ist (Girokonten, Kreditkartengebühren, Wertpapierdepotgebühren). Demnach sind die Preise für die Bankleistungen in den vergangenen Jahren nur geringfügig stärker gestiegen als das allgemeine Preisniveau.