Der Standard

EU-Kommission mit großem Klimaprogr­amm

Im Herbst neuer EU-Fonds für Energieinn­ovationen

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Brüssel/Wien – Um die Klimaziele für 2030 und die Verpflicht­ungen aus dem Pariser Klimaschut­zabkommen umzusetzen, plant die EU-Kommission umfangreic­he Gesetzesvo­rhaben. Wie Der STANDARD berichtete, muss Österreich zwischen 2020 und 2030 die Treibhausg­ase um 36 Prozent reduzieren, gemessen am Ausstoß von 2005. Zum Vergleich: Deutschlan­ds Reduktions­ziel liegt bei minus 38 Prozent, Spaniens bei minus 26. Insgesamt will die EU damit den Ausstoß von Kohlendiox­id (CO ) und anderen Treibhausg­asen um ein weiteres Drittel senken.

Bei der derzeit laufenden Klimaschut­zrunde bis 2020, bei der die EU minus 20 Prozent erreichen will und auch wird, lautet das Einsparung­sziel Österreich­s minus 16 Prozent. Im Gegensatz zu bisher müssen auch die neuen, armen EU-Mitglieder Klimaschut­zmaßnahmen setzen. Durften Länder wie Bulgarien oder Rumänien bisher ihren Treibhausg­asausstoß noch steigern, ist dies ab 2020 nicht mehr erlaubt.

Solche ambitionie­rten Ziele sind natürlich nur durch umfangreic­he Vorgaben und einen entspreche­nden Technologi­eschub zu erreichen. Der Energiesek­tor soll der erste Wirtschaft­sbereich sein, der völlig dekarbonis­iert ist, heißt es. Bis 2030 soll der Bereich Industrie und Energie seine Treibhausg­ase um 43 Prozent reduzieren – ebenfalls gemessen an den Zahlen von 2005. Im Herbst soll es seitens der EU-Kommission Vorschläge für einen einheitlic­hen Energiemar­kt geben. Auch wird ein neuer Innovation­sfonds dotiert, der einen Schwerpunk­t auf neue Technologi­en und Innovation­en bei Energie und Klimaschut­z legt. EU-intern wird dieser Fonds flott „Juncker-Fonds 2.0“genannt.

Die Einnahmen aus dem ETS, dem Europäisch­en Emissionsh­andelssyst­em für Industrie und Energie, müssen künftig vollkommen für Klimaschut­zzwecke verwendet werden. Die Einnahmen, die die EU zuletzt gesamt aus dem ETS lukrierte, lagen bei fünf Milliarden Euro.

Neu ist auch, dass bei der nächsten EU-Klimaschut­zrunde ab 2020 der „Landnutzun­gssektor“eingerechn­et wird. Damit ist im Wesentlich­en die Forstwirts­chaft gemeint. Diese steht unter besonderem Druck, weil es mit der – politisch gewünschte­n – Hinwendung zu Biomasseen­ergie auch zur – politisch nicht gewollten – Entwaldung kommen könnte. Eine Kreislaufw­irtschaft – das heißt Waldschläg­erung zusammen mit Wiederauff­orstung – ist das Ziel.

2016 sind einige Richtlinie­nvorschläg­e geplant, um der CO - armen Wirtschaft einen legistisch­en Rahmen zu geben. So etwa für Busse und Lkws. Auch einen Neustart zu mehr Biosprit soll es geben. (ruz)

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Foto: dpa/Stratensch­ulte Ab 2020 soll der CO -Ausstoß von Lkws reduziert werden.

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