Fluchtbewegung
Ehrlicher wäre es gewesen, wenn das Straflandesgericht Wien die Verhängung der Untersuchungshaft gegen den früheren Lobbyisten der Telekom Austria mit der Buwog-Anklage begründet hätte. Das anstehende Großverfahren wegen der mutmaßlich geschmierten Privatisierung der Bundeswohnungen vor mehr als zehn Jahren wäre in der Tat ein gewichtiger Grund, um sich ins Ausland abzusetzen.
Ermittlungen und Verfahren laufen seit mehr als sieben Jahren. Abgesetzt hat sich Peter Hochegger bis heute nicht. Im Gegenteil, der einstige Haus-und-Hof-Lobbyist der teilstaatlichen Telekom ist ständig zwischen Österreich, Brasilien und der Schweiz hin- und hergereist, zu jedem Justiztermin erschienen. Auch weil es mit Brasilien seit zwei Jahren ein Auslieferungsabkommen gibt, scheint die Verhängung der U-Haft gegen Hochegger wenn nicht überzogen, so doch ein Ausdruck höchster Nervosität zu sein. Offensichtlich will die Justiz eine Flucht ins Spital verhindern.
Dass die Strafen, die Hochegger und Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold in den Korruptionsprozessen nun (nicht rechtskräftig) ausgefasst haben, reduziert wurden, war zu erwarten. Dies liegt an langer Verfahrensdauer, Unbescholtenheit und dem Eingeständnis von Fehlverhalten (durch Rumpold). Am schalen Beigeschmack ändert dies freilich nichts. Denn die Profiteure der Geldzuwendungen, FPÖund BZÖ-Politiker, wurden bis dato nicht behelligt.