Ein bisschen Milde für Hochegger und Rumpold
Mildere Urteile für den früheren Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold. In Untersuchungshaft bleibt Hochegger trotzdem. Nun will sein Verteidiger Karl Schön die U-Haft gegen eine Fußfessel tauschen.
In zwei Telekom-Prozessen sind amDienstag die Strafen für die Angeklagten abgemildert worden. Statt zu ursprünglich 30 Monaten unbedingter Haft wurde der ehemalige Lobbyist Peter Hochegger (links) wegen Untreue zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon sind unbedingt. Der frühere FPÖ- Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold wurde zu 33 Monaten Haft, davon elf Monate unbedingt, verurteilt. Das Erstgericht hatte die Strafe für den einstigen Werbeunternehmer noch auf drei Jahren unbedingte Haft festgesetzt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Wien – Warum er in der Verhandlung am Dienstag keinen Antrag auf Enthaftung seines Mandanten Peter Hochegger eingebracht habe, begründet der Anwalt des früheren Telekom-Lobbyisten, Karl Schön, sinngemäß so: Weil der Schöffensenat unter Richter Wolfgang Etl eine Enthaftung mit Sicherheit abgelehnt hätte. „Das Gericht muss ja von sich aus enthaften, wenn die Haftgründe nicht mehr vorliegen“, sagte Schön auf Anfrage des STANDARD, „Ich nehme an, der Staatsanwalt ist dagegen.“
Also wurde der nach zahlreichen Korruptionsprozessen, die er seit 2012 zu bestreiten hat, sichtlich gezeichnete Hochegger nach der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht wieder zurück in die Untersuchungshaft geführt. Schön kritisiert die U-Haft einmal mehr als zu Unrecht verhängt – auch, weil es gelindere Mittel wie den Einzug der Reisedokumente gebe, um eine befürchtete Flucht ins Ausland zu verhindern. Auch gesundheitliche Gründe wurden nicht gewürdigt.
Nun will Schön erstens beantragen, dass Hochegger die U-Haft in Fußfessel absitzen kann, und er prüft Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegen das mildere Urteil. Die Strafe, die der Exlobbyist Hochegger im sogenannten Telekom-IV-Verfahren für die Vermittlung von Zahlungen der TA in Höhe von insgesamt 960.000 Euro auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen an das BZÖ ausgefasst hat, beträgt zwei Jahre teilbedingt. Davon sind acht Monate in Haft abzusitzen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach.
Im August 2013 war Hochegger zu zweieinhalb Jahre unbedingt verurteilt worden.
Lange Verfahrensdauer
Bei der Strafbemessung wurden Hochegger neben langer Verfahrensdauer, Unbescholtenheit und der mit der Verurteilung einhergehende „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abstieg“mildernd angerechnet. Außerdem kam ihm „ein sehr hohes Alter von 67“zugute. Mildernd wirkte auch die Berichterstattung „über die Tat und die gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahren“, führte Etl aus, der Hochegger eine „zentrale Rolle“beim Geldfluss Richtung BZÖ, bescheinigte: „Weil Sie den Wunsch der Telekom an das BZÖ herangetragen haben. Ohne ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehung kaum oder nicht möglich gewesen.“
Die vermittelten TA-Zahlungen flossen in den BZÖ-Nationalratswahlkampf 2006. Obwohl Hochegger eine Beteiligung stets bestritt, bestätigte der OGH im November 2015 den Schuldspruch wegen Beitrags zur Untreue. Den Anklagepunkt Falschaussage im U-Ausschuss hob der OGH auf, womit auch die Strafe neu zu bemessen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erbaten drei Tage Bedenkzeit.
Milder bestraft wurde auch der ehemalige FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold: 33 Monate teilbedingt statt drei Jahre unbedingter Haft für eine Zahlung von 600.000 Euro, die Rumpold 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur „mediaConnection“von der TA auf Basis einer Scheinrechnung entgegengenommen hatte. (APA, ung)