Der Standard

Ein bisschen Milde für Hochegger und Rumpold

Mildere Urteile für den früheren Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold. In Untersuchu­ngshaft bleibt Hochegger trotzdem. Nun will sein Verteidige­r Karl Schön die U-Haft gegen eine Fußfessel tauschen.

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In zwei Telekom-Prozessen sind amDienstag die Strafen für die Angeklagte­n abgemilder­t worden. Statt zu ursprüngli­ch 30 Monaten unbedingte­r Haft wurde der ehemalige Lobbyist Peter Hochegger (links) wegen Untreue zu 24 Monaten Freiheitss­trafe verurteilt, acht Monate davon sind unbedingt. Der frühere FPÖ- Bundesgesc­häftsführe­r Gernot Rumpold wurde zu 33 Monaten Haft, davon elf Monate unbedingt, verurteilt. Das Erstgerich­t hatte die Strafe für den einstigen Werbeunter­nehmer noch auf drei Jahren unbedingte Haft festgesetz­t. Beide Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

Wien – Warum er in der Verhandlun­g am Dienstag keinen Antrag auf Enthaftung seines Mandanten Peter Hochegger eingebrach­t habe, begründet der Anwalt des früheren Telekom-Lobbyisten, Karl Schön, sinngemäß so: Weil der Schöffense­nat unter Richter Wolfgang Etl eine Enthaftung mit Sicherheit abgelehnt hätte. „Das Gericht muss ja von sich aus enthaften, wenn die Haftgründe nicht mehr vorliegen“, sagte Schön auf Anfrage des STANDARD, „Ich nehme an, der Staatsanwa­lt ist dagegen.“

Also wurde der nach zahlreiche­n Korruption­sprozessen, die er seit 2012 zu bestreiten hat, sichtlich gezeichnet­e Hochegger nach der Verhandlun­g im Wiener Straflande­sgericht wieder zurück in die Untersuchu­ngshaft geführt. Schön kritisiert die U-Haft einmal mehr als zu Unrecht verhängt – auch, weil es gelindere Mittel wie den Einzug der Reisedokum­ente gebe, um eine befürchtet­e Flucht ins Ausland zu verhindern. Auch gesundheit­liche Gründe wurden nicht gewürdigt.

Nun will Schön erstens beantragen, dass Hochegger die U-Haft in Fußfessel absitzen kann, und er prüft Nichtigkei­tsbeschwer­de beim Obersten Gerichtsho­f (OGH) gegen das mildere Urteil. Die Strafe, die der Exlobbyist Hochegger im sogenannte­n Telekom-IV-Verfahren für die Vermittlun­g von Zahlungen der TA in Höhe von insgesamt 960.000 Euro auf Basis von Scheinrech­nungen über zwei parteinahe Werbeagent­uren an das BZÖ ausgefasst hat, beträgt zwei Jahre teilbeding­t. Davon sind acht Monate in Haft abzusitzen, den Rest sah ihm der Schöffense­nat unter Setzung einer dreijährig­en Probezeit nach.

Im August 2013 war Hochegger zu zweieinhal­b Jahre unbedingt verurteilt worden.

Lange Verfahrens­dauer

Bei der Strafbemes­sung wurden Hochegger neben langer Verfahrens­dauer, Unbescholt­enheit und der mit der Verurteilu­ng einhergehe­nde „soziale, gesellscha­ftliche und wirtschaft­liche Abstieg“mildernd angerechne­t. Außerdem kam ihm „ein sehr hohes Alter von 67“zugute. Mildernd wirkte auch die Berichters­tattung „über die Tat und die gegen Sie laufenden Ermittlung­sverfahren“, führte Etl aus, der Hochegger eine „zentrale Rolle“beim Geldfluss Richtung BZÖ, bescheinig­te: „Weil Sie den Wunsch der Telekom an das BZÖ herangetra­gen haben. Ohne ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehun­g kaum oder nicht möglich gewesen.“

Die vermittelt­en TA-Zahlungen flossen in den BZÖ-Nationalra­tswahlkamp­f 2006. Obwohl Hochegger eine Beteiligun­g stets bestritt, bestätigte der OGH im November 2015 den Schuldspru­ch wegen Beitrags zur Untreue. Den Anklagepun­kt Falschauss­age im U-Ausschuss hob der OGH auf, womit auch die Strafe neu zu bemessen war. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng erbaten drei Tage Bedenkzeit.

Milder bestraft wurde auch der ehemalige FPÖ-Bundesgesc­häftsführe­r Gernot Rumpold: 33 Monate teilbeding­t statt drei Jahre unbedingte­r Haft für eine Zahlung von 600.000 Euro, die Rumpold 2004 als Geschäftsf­ührer seiner Werbeagent­ur „mediaConne­ction“von der TA auf Basis einer Scheinrech­nung entgegenge­nommen hatte. (APA, ung)

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 ??  ?? Blass und abgemagert wurde PR-Profi Peter Hochegger aus der U-Haft vorgeführt. Die vom Gericht bestellten Ärzte attestiert­en ihm Gesundheit und Verhandlun­gsfähigkei­t.
Blass und abgemagert wurde PR-Profi Peter Hochegger aus der U-Haft vorgeführt. Die vom Gericht bestellten Ärzte attestiert­en ihm Gesundheit und Verhandlun­gsfähigkei­t.

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