Der Standard

Urteilssch­elte

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Der bekannte Verfassung­sexperte Heinz Mayer hat die Aufhebung der Bundespräs­identenwah­l durch den Verfassung­sgerichtsh­of als „Fehlurteil“bezeichnet. Mayer argumentie­rt, der VfGH betone zu sehr, die formalen Schlampere­ien beim Wahlvorgan­g hätten auf das Ergebnis von Einfluss sein können, obwohl das eine wahlstatis­tische Unmöglichk­eit ist.

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sagte allerdings bei der Urteilsver­kündung sinngemäß, wichtig sei, dass der Glaube in der Bevölkerun­g an regelrecht­e Wahlen erhalten bleibe. Also eine Entscheidu­ng im Sinne der Demokratie, mit der allerdings ein gewählter Präsident praktisch abgesetzt wurde.

Aber was kam heraus?

Die unterlegen­e FPÖ und ihr Kandidat Norbert Hofer begannen sofort mit dem, was sie am besten können, nämlich einer Desinforma­tions- und Lügenkampa­gne. Hofer sagte noch vor Wahlschlus­s (!), man wisse ja, bei Briefwahle­n werde „eigenartig ausgezählt“; seither wiederholt­e er mehrfach: „Van der Bellen wurde ja nicht gewählt, sondern gezählt.“Herbert Kickl, der Rasputin der FPÖ, sagt sinngemäß, Van der Bellen und Heimat, das sei wie „ich und Rauschgift­handel“.

Die FPÖ hätte auf jeden Fall so weitergema­cht. Aber der VfGH hat ihr ein unbezahlba­res Argument in die Hand gedrückt. Hofer und die Seinen missbrauch­en es seither hemmungslo­s. Übrigens: Es geht um das höchste Amt im Staat.

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