Der Standard

Dorotheum: Ermittlung­en gegen Karl-Heinz Grasser eingestell­t

Korruption­sstaatsanw­altschaft prüfte Privatisie­rung

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Wien – In der Causa Buwog steht Karl-Heinz Grasser wahrschein­lich ein Monsterpro­zess bevor, auch wenn die Anklage rund um die Privatisie­rung der 60.000 Bundeswohn­ungen im Jahr 2004 wegen seines Einspruchs nicht rechtskräf­tig ist. Keine Sorgen braucht sich der frühere Finanzmini­ster im Fall Dorotheum zu machen. Bei der 2001 erfolgten Privatisie­rung des Auktionsha­uses waren ebenfalls Vorwürfe über Ungereimth­eiten laut geworden, was die Korruption­sstaatsanw­altschaft zur Aufnahme von Ermittlung­en veranlasst hatte.

Der Verdacht auf Untreue und Bestechlic­hkeit hat sich in den Augen der Ermittler aber nicht erhärtet, weshalb das Verfahren gegen Grasser laut Mitteilung der Behörde vom 10. August nach Prüfung der Vorwürfe eingestell­t wurde, weil „kein tatsächlic­her Grund zur weiteren Verfolgung“bestehe.

Das Dorotheum war von der damaligen Staatshold­ing ÖIAG zum Verkauf feilgebote­n worden, den Zuschlag erhielt ein Konsortium aus der Verlegerfa­milie Dichand, den Immobilien­tycoons aus dem Hause Soravia und dem Investor Michael Tojner. Nicht nur die gute Bekanntsch­aft Grassers zu Teilen der erfolgreic­hen Bietergrup­pe, sondern auch der fragwürdig­e wirtschaft­liche Erfolg der Transaktio­n rief Kritik an der Transaktio­n hervor.

So holten sich die Erwerber innerhalb weniger Monate mehr als die Hälfte des Kaufpreise­s von rund 70 Millionen Euro durch den Verkauf eines Teils der Dorotheum-Immobilien zurück. Und: Die ÖIAG gewährte dem Konsortium auf dessen Wunsch hin eine rückwirken­de Umgründung von einer GmbH in eine Personenge­sellschaft, dank deren die Käufer bei den Immobilien­geschäften einen Steuervort­eil von 16,9 Mio. Euro herausholt­en, wie der Rechnungsh­of 2012 feststellt­e. Somit wurde der – ebenfalls vom Rechnungsh­of konstatier­te – ohnehin bescheiden­e wirtschaft­liche Erfolg der Transaktio­n zusätzlich beeinträch­tigt. Mit dem Auffliegen der Buwog-Affäre 2009 rückte auch das „Pfandl“in den strafrecht­lichen Fokus.

Im Rahmen der Ermittlung­en wurde laut einem Bericht der Zeitung Österreich Erwin Soravia befragt, ob von den Bietern Provisione­n an Grasser geflossen seien. „Meine Antwort war ein klares und definitive­s Nein“, habe der Unternehme­r erklärt. (red)

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