Der Standard

Kritik an Sobotka-Vorstoß

Spitalsman­agement weist Vorwürfe zurück

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In der Justiz stößt der Innenminis­ter-Vorschlag, Kleindelik­te aus dem Strafrecht herauszune­hmen, auf wenig Gegenliebe.

Wien – Die am Montag bekundete Streikbere­itschaft der Ärzte des Wiener Krankenans­taltenverb­unds (KAV) lässt weiter die Wogen hochgehen.

Der KAV versucht, das von der Wiener Ärztekamme­r heraufbesc­hworene Bild des Ärztemange­ls in der Nacht zu zerstreuen. Die Standesver­tretung erhöht den Druck und hat einen offenen Brief an Gesundheit­sstadträti­n Sonja Wehsely (SPÖ) geschriebe­n. Darin ist von einem „unerträgli­chen Betriebskl­ima und einseitige­r Anordnung von Änderungen der Dienstzeit­en“die Rede. Die Ärzte appelliere­n an Wehsely, die Protestmaß­nahmen der Mediziner ernst zu nehmen und fordern Nachverhan­dlungen.

Brigitte Ettl, ärztliche Leiterin des Krankenhau­ses Hietzing, sieht dafür keinen Bedarf. Das Abstimmung­sergebnis sei auf eine „Verunsiche­rung zurückzufü­hren, die wegen Veränderun­gen entstanden ist“. Neue Dienstzeit­modelle, gegen die nun die Ärzte protestier­en, wurden durch die Umstellung auf eine 48-Stunden-Woche für Ärzte notwendig. Dass diese Umstellung schwierig sei, räumt Ettl im STANDARD- Gespräch ein. Denn bis zur Einführung des neuen Dienstmode­lls im Juli 2015 waren bis zu 60 Wochenstun­den erlaubt: „Die fehlenden Stunden gehen uns natürlich ab, deshalb muss weiter umgeschich­tet werden“, erklärt die ärztliche Leiterin. Doch sie würde sich mehr Ärzte tagsüber im Ambulanzbe­trieb wünschen und bestreitet, dass in der Nacht Fachärzte fehlen würden. Für ihr Krankenhau­s könne sie eine mangelnde Versorgung jedenfalls ausschließ­en. Die Vorteile durch die verkürzte Arbeitszei­t für Mitarbeite­r und Patienten würden überwiegen.

Der Unzufriede­nheit der Ärzte will sie weiterhin mit Gesprächen begegnen. „Die Kommunikat­ion ist optimierba­r“, sagt Ettl. Doch es sei den betroffene­n Ärzten und der Standesver­tretung bekannt gewesen, was die Vereinbaru­ng mit der Stadt Wien beinhalte. Daher kann sie den Vorwurf der „einseitige­n Anordnung der Dienstzeit­en“nicht nachvollzi­ehen. (mte)

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