USA machen gegen Steuerverfahren der EU mobil
Entscheidung gegen Apple als mögliches Motiv
Washington/Brüssel – Die USA attackieren die EU wegen ihrer Intention, Steuerfluchtpraktiken internationaler Konzerne zu bekämpfen. Der Warnschuss erfolgt kurz vor einer erwarteten Entscheidung gegen Apple, mit der die Verschiebung von Gewinnen via Irland und Offshorezentren sanktioniert werden könnte.
In einem Papier des US-Finanzministeriums heißt es, die Wettbewerbsaufsicht der EU-Kommission agiere als übernationale Steuerbehörde und gefährde dadurch internationale Vereinbarungen zur Eindämmung von Steuerflucht. Die Nachzahlungen könnten zudem im Falle einer erwogenen Steuerreform die Steuerlast der Unternehmen in den USA entsprechend verringern. Das Ministerium „prüft weiterhin eventuelle Antworten, wenn die Kommission an ihrem aktuellen Kurs festhält“. Näher wurde auf die angedeuteten Gegenmaßnahmen allerdings nicht eingegangen.
Die EU-Kommission prüft in bereits seit Jahren laufenden Verfahren, ob Mitgliedstaaten Unternehmen mit Steuervergünstigungen ins Land lockten. Solche Deals werden als Wettbewerbsverzerrung verfolgt. Die Firmen können dann aufgefordert werden, Steuern nachzuzahlen. Die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und der Autobauer Fiat Chrysler in Luxemburg sollen bereits dutzende Millionen Euro erstatten und zogen dagegen vor Gericht. Im Fall von Apple könnte es in Irland um einige Milliarden gehen. Die Investmentbank JPMorgan schätzte den Betrag laut Medienberichten auf bis zu 19 Mrd. Dollar (16,86 Mrd. Euro).
Brüssel verteidigt sich
Die EU-Kommission hat die USKritik prompt zurückgewiesen. Ein Sprecher der Behörde sagte am Donnerstag in Brüssel, das EU-Wettbewerbsrecht gelte unterschiedslos für alle Unternehmen, die in der EU tätig seien, egal ob diese europäisch oder ausländisch seien. „Es gibt hier absolut keine Spur von Voreingenommenheit“, sagte EU-Kommissionssprecher Alexander Winterstein. Nach den EU-Regeln für Staatsbeihilfen dürften die nationalen Steuerbehörden keine Steuervorteile an ausgewählte Unternehmen gewähren, die nicht auch für andere verfügbar seien. Diese Regeln seien seit langem in Kraft.
Seien solche Steuervorzüge dennoch gewährt und ihre Unvereinbarkeit mit EU-Recht festgestellt worden, müsse der betroffene EUStaat diese unfair gewährten Vorzüge wieder eintreiben, sagte der Sprecher. (dpa, APA)