Der Standard

Eine Hilfskatas­trophe

- Johanna Ruzicka

Die Landwirtsc­haft gehört zu den am meisten geförderte­n Wirtschaft­szweigen. Trotzdem springt die öffentlich­e Hand immer wieder ein, wenn es zu Katastroph­en kommt. So auch heuer geschehen als Folge der gravierend­en Frost- und Hagelschäd­en beim Wein. Im Herbst werden, wenn die Ernten abgeschlos­sen sind und das Ausmaß der Schäden feststeht, den betroffene­n Bauern Entschädig­ungen ausbezahlt.

Das ist aus mehreren Gründen marktverze­rrend – und ärgerlich. Die Mittel für die Zahlungen stammen aus dem Katastroph­enfonds – genau demselben Fonds, der die Prämien zur Hälfte bezuschuss­t, mit denen sich die Bauern gegen Unwettersc­häden versichern können.

Sauber ist das nicht. Es soll auch, heißt es hinter vorgehalte­ner Hand, nur noch dieses eine Mal vorkommen, Ehrenwort! Denn die Bauern, die Versicheru­ngen abgeschlos­sen haben, müssen sich gelackmeie­rt vorkommen. Sie zahlen brav Prämie, und den anderen springt der Fonds bei.

Vor dem Sommer wurde gesetzlich geregelt, dass künftig mehr Risiken in der Landwirtsc­haft versichert werden können. Das ist der richtige Weg. Der Bauer muss das Wetterrisi­ko mittragen und kann es nicht auf den Katastroph­enfonds abwälzen. Dieser ist nämlich dafür da, Mittel für bauliche Maßnahmen gegen Hochwasser- oder Lawinen bereitzust­ellen – also vorbeugend zu finanziere­n und nicht erst zu zahlen, wenn ein Feld unter Wasser steht.

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